Ab 18.3. "kontaktreduzierende Maßnahmen" in Kraft

    Um die Bevölkerung so weit als möglich vor Infektionen durch das Coronavirus zu schützen, hat die Kreisverwaltung eine "Allgemeinverfügung über weitere kontaktreduzierende Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Rheinland-Pfalz" erlassen. Sie trat am 18. März um 0:00 Uhr in Kraft. Demnach werden die Öffnungszeiten von Restaurants, Mensen und Hotels unter Hygieneauflagen stark reglementiert, andere Örtlichkeiten, an denen sich viele Menschen nahe kommen, müssen geschlossen bleiben. Versammlungen, Veranstaltungen oder beispielsweise Reisebusfahrten sind untersagt. Diese Verfügung gilt vorerst bis 19. April. Einzelheiten sowie weiterführende Erläuterungen entnehmen Sie bitte den Verwaltungs-Infos auf unserer Homepage. Dort ist die Allgemeinverfügung in voller Länge einsehbar.

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