Das Kreishaus
ist bis auf weiteres nur noch eingeschränkt für den Publikumsverkehr geöffnet.
Damit
folgt die Kreisverwaltung der Empfehlung des Bundes, Sozialkontakte so weit wie
möglich einzuschränken. Mitbürgerinnen und Mitbürger werden gebeten, ihre
Anliegen zunächst telefonisch oder per E-Mail mit dem zuständigen
Sachbearbeiter bzw. der Sachbearbeiterin zu klären.
Hierfür stehen Ihnen auch unsere
Informationsangebote im Internet sowie der Bürger-
und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (www.bus.rlp.de) zur Verfügung. Dieses
Portal bietet Ihnen Informationen rund um die Dienstleistungen des Landes und
der rheinland-pfälzischen Kommunen.
Sofern ein persönliches
Vorsprechen notwendig sein sollte, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Bei staatlicher Anordnung
insbesondere durch die Justiz besteht, solange diese nicht aufgehoben wird,
eine Verpflichtung zum Erscheinen. Besucherinnen
und Besucher werden zum Termin am Eingang abgeholt. Denken Sie hierbei bitte an die Empfehlung des Robert Koch Instituts (RKI), einen
Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.
Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken
weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere
Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle. Kranke
Personen oder Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten,
sollen auf keinen Fall die Dienststelle besuchen.
"Der
Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität. Wir müssen alles daransetzen, um
die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, damit unser
Gesundheitssystem leistungsfähig bleibt", erläutert Landrat Rainer Guth
und appelliert an die Besonnenheit und Solidarität aller Bürgerinnen und
Bürger: "In Ausnahmesituation wie dieser müssen wir gemeinsam
handeln", so der Landrat. Nur so könnten Ältere und Menschen mit
Vorerkrankungen vor einer für sie kritischen Infektion bewahrt bleiben.