Landesverordnung verschärft Schutzmaßnahmen

    Um Mitternacht tritt eine zweite Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft, die über die Allgemeinverfügung zu "Kontaktreduzierenden Maßnahmen" vom 17. März hinausgeht. Die Einschränkungen müssen verschärft werden, weil die bisher erlassenen Gebote nicht von allen eingehalten werden.

    Die zweite Verordnung, die am 21. März wirksam wird, untersagt jede Ansammlung von mehr als 5 Personen in der Öffentlichkeit.

    Außerdem hat der Ministerrat in der Rechtsverordnung festgelegt, dass folgende Einrichtungen ab heute um Mitternacht schließen müssen:

    • Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
    • Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
    • Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,
    • Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des TÜV) und ähnliche Einrichtungen,
    • Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,
    • Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.

    Weiterhin zulässig bleiben der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice durch Restaurants, Gaststätten und Cafés. In Einrichtungen, die nach den Bestimmungen des Erlasses oder nach dieser Verordnung nicht zu schließen sind, wie zum Beispiel Frisörsalons, sind Angebote für einen Verzehr vor Ort nicht zulässig.

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