Neue Regeln für Sportförderung

    Der Sportstättenbeirat des Donnersbergkreises tagt künftig jeweils im September. Damit die Antragsfristen eingehalten werden, müssen Sportvereine und (Verbands)-Gemeinden Förderanträge für Projekte mit Kosten bis zu 75.000 € jetzt bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres einreichen.

    Der Sportstättenbeirat entscheidet in seiner jährlichen Sitzung über die Vergabe von Spendenmitteln für den Bau, Ausbau oder die Sanierung von Sport- und  Freizeitanlagen mit o.g. Kostenvolumen wie auch über die Prioritätenliste für Bauvorhaben mit höheren Kosten, für die eine Landesförderung aus dem „Goldenen Plan“ in Frage kommt. Bisher fanden diese Sitzungen im November statt.

    Aktuell wurden die kommunalen Gebietskörperschaften vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz ersucht, den Sitzungstermin für die Prioritätenlisten ins 3. Quartal des Jahres zu verlegen. Eine frühe Entscheidung ist notwendig, damit die Projektträger, fristgerecht zum 15. November vollständige und ausführungsreife Projekte auf den Weg zu bringen können. Aus diesem Grund tagt der Sportstättenbeirat erstmals 2020 – für das Förderjahr 2021 – und auch künftig bereits im September.

    Somit ergibt sich auch der frühere Antragsschluss 30.6. für Vorhaben mit Kosten unter 75.000 €. Falls durch einen zum gleichen Projekt mit dem Landessportbund abgeschlossenen Zuwendungsvertrag Fristen für den Baubeginn einzuhalten sind, können in Abstimmung mit dem Sportreferat der Kreisverwaltung entsprechende Regelungen getroffen werden. Ansprechpartnerin hierfür ist Monika Steingaß, Tel. 06352 / 710-197, E-Mail:

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