Für Beschäftigte und Unternehmen hat die
Bundesregierung aktuell eine Art Schutzschild beschlossen, der bei der
Bewältigung wirtschaftlicher Folgen durch die aktuelle Corona-Epidemie unterstützen
soll. Eckpunkte hat der Leiter der Stabstelle Wirtschaftsförderung, Reiner
Bauer, skizziert. Für die Beantwortung individueller Fragen steht er unter Tel.
06352 / 710 126 oder per E-Mail an zur Verfügung.
„Kein gesundes Unternehmen sollte wegen Corona in die
Insolvenz gehen, kein Arbeitsplatz sollte verloren gehen.“ Dieser Leitsatz von
Bundesminister Peter Altmaier werde auch im Donnersbergkreis verfolgt, betont
Reiner Bauer und ergänzt: „Wir setzen uns mit unseren Partnern für die bestmögliche
Bewältigung der Corona-Folgen ein. Einige Punkte aus dem Schutzschild der Bundesregierung
werden genannt:
Das Kurzarbeitergeld wird flexibler, Unternehmen
können es künftig leichter erhalten, z. B. auch dann schon, wenn zehn Prozent der Belegschaft
vom Ausfall betroffen sind. Auch soll die Liquidität von Unternehmen verbessert
werden, weshalb Stundungen und/ oder abgesenkte Vorauszahlungen ermöglicht werden.
Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge soll aus aktuellem Anlass verzichtet
werden. Zusätzlich werden bestehende Programme für Liquiditätshilfen wie die
KfW- und ERP-Kredite ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht. Wichtig in diesem Zusammenhang sei es auch, dass in
Berlin eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vorbereitet
wird, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in
finanzielle Schieflage geraten, erklärt Bauer und kündigt an, künftig fortlaufend
über die Präzisierung und Weiterentwicklung der beschlossenen Hilfsmaßnahmen zu
informieren.
Zur weiteren Information hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz ein Serviceportal
eingerichtet:
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/