Auf Vorschlag der Abfallwirtschaft hat der Kreisausschuss des Donnersbergkreises in
seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass sich Gewerbebetriebe auf Antrag von
den Gewerbemüllgebühren befreien lassen können.
Den Erlass kann jeder Gewerbebetrieb für die Zeit
ab dem 23. März beantragen, in der er aufgrund der Corona-Bekämpfungsverordnungen
des Landes Rheinland-Pfalz sein Gewerbe nicht ausüben konnte und in denen keine
Entsorgungsleistung in Anspruch genommen wurde – das heißt, die Rest- bzw.
Biomülltonnen dürfen nicht zur Leerung bereitgestellt worden sein.
Wenn Gewerbemüll angefallen ist und die
Abfallgefäße geleert wurden, obwohl ein Betrieb sein Gewerbe nicht gänzlich ausüben
konnte, ist ein Erlass leider nicht möglich.
Die Gebühren können nur für volle Monate und
nicht anteilig erlassen werden. Die Gutschriften für die entsprechenden Monate
werden mit offenen Zahlungsforderungen verrechnet.
Der Antrag kann formlos per Brief, Fax oder
E-Mail an die nachfolgend aufgeführten Adressen der Abfallwirtschaft des Donnersbergkreises
gerichtet werden. Dabei ist anzugeben, wie lange das Gewerbe nicht ausgeübt
wurde und kein Gewerbemüll angefallen ist. Nach entsprechender Prüfung der
Voraussetzungen erhalten die Antragsteller einen Erlass- oder
Ablehnungsbescheid.
Adressen
und Ansprechpartner:
Postalisch
an:
Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Abfallwirtschaft, Uhlandstraße 2, 67292
Kirchheimbolanden.
Per Fax an: 06352 / 710-267
Per E-Mail:
Gemeinden A – G (außer Eisenberg)
Johannes Henrich,
Gemeinden H – O (außer Kibo)
Diana Weingarth
Gemeinden R – Z
Laura Wahl
Städte Eisenberg und Kibo
Anja Metzger