Kreisausschuss will Betriebe entlasten

    Auf Vorschlag der Abfallwirtschaft hat der Kreisausschuss des Donnersbergkreises in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass sich Gewerbebetriebe auf Antrag von den Gewerbemüllgebühren befreien lassen können.

    Den Erlass kann jeder Gewerbebetrieb für die Zeit ab dem 23. März beantragen, in der er aufgrund der Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes Rheinland-Pfalz sein Gewerbe nicht ausüben konnte und in denen keine Entsorgungsleistung in Anspruch genommen wurde – das heißt, die Rest- bzw. Biomülltonnen dürfen nicht zur Leerung bereitgestellt worden sein.

    Wenn Gewerbemüll angefallen ist und die Abfallgefäße geleert wurden, obwohl ein Betrieb sein Gewerbe nicht gänzlich ausüben konnte, ist ein Erlass leider nicht möglich.

    Die Gebühren können nur für volle Monate und nicht anteilig erlassen werden. Die Gutschriften für die entsprechenden Monate werden mit offenen Zahlungsforderungen verrechnet.

    Der Antrag kann formlos per Brief, Fax oder E-Mail an die nachfolgend aufgeführten Adressen der Abfallwirtschaft des Donnersbergkreises gerichtet werden. Dabei ist anzugeben, wie lange das Gewerbe nicht ausgeübt wurde und kein Gewerbemüll angefallen ist. Nach entsprechender Prüfung der Voraussetzungen erhalten die Antragsteller einen Erlass- oder Ablehnungsbescheid.

    Adressen und Ansprechpartner:


    Postalisch an:
    Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Abfallwirtschaft,  Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden.

    Per Fax an: 06352 / 710-267

    Per E-Mail:  

    Gemeinden  A – G (außer Eisenberg)
    Johannes Henrich,
                           

    Gemeinden  H – O (außer Kibo)
    Diana Weingarth

    Gemeinden R – Z
    Laura Wahl
                                  

    Städte Eisenberg und Kibo
    Anja Metzger

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