Seit Montag, dem 4. Mai können gemeinnützige Vereine,
die aufgrund der Corona-Pandemie in Existenznot geraten, einen Antrag auf
Soforthilfe stellen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung stellt für das Soforthilfe-Programm
10 Millionen Euro bereit. Ziel ist es, gemeinnützige Vereine und
Organisationen, denen durch die Pandemie Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz
drohen, wirksam zu unterstützen. Der Schutzschild bietet Zuschüsse bis zu 12.000 Euro, die nicht
zurückgezahlt werden müssen. Das Programm wird im Auftrag der Landesregierung von
folgenden Institutionen umgesetzt:
Sportvereine: Landessportbund/Regionale Sportbünde (im
Auftrag des Ministeriums des Innern und für Sport)
Kulturvereine (Musik, Gesang, Chöre, Theater, Literatur,
Heimatpflege, Brauchtum, Museumsvereine, Geschichtsvereine): Stiftung
Rheinland-Pfalz für Kultur (im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft,
Weiterbildung und Kultur) https://www.fokuskultur-rlp.de/
Andere Vereine (bspw. aus den Bereichen Soziales, Frauen,
Familie, Jugendarbeit, Natur-, Tier- und Umweltschutz, Klimaschutz, Bildung,
Integration, Verbraucherschutz, Freizeit und Geselligkeit: Aufsichts-
und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz (im Auftrag der
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz) https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/schutzschild-fuer-vereine-in-not/
Die entsprechende Richtlinie des Landes, die bis 31. Dezember 2020 gelten soll, ist hier nachzulesen.