Schutzschild für Vereine in Not

    Seit Montag, dem 4. Mai  können gemeinnützige Vereine, die aufgrund der Corona-Pandemie in Existenznot geraten, einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung stellt für das Soforthilfe-Programm 10 Millionen Euro bereit. Ziel ist es, gemeinnützige Vereine und Organisationen, denen durch die Pandemie Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz drohen, wirksam zu unterstützen. Der Schutzschild bietet Zuschüsse bis zu 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Programm wird im Auftrag der Landesregierung von folgenden Institutionen umgesetzt:

    Sportvereine: Landessportbund/Regionale Sportbünde (im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Sport)

    Kulturvereine (Musik, Gesang, Chöre, Theater, Literatur, Heimatpflege, Brauchtum, Museumsvereine, Geschichtsvereine): Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur (im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur) https://www.fokuskultur-rlp.de/

    Andere Vereine (bspw. aus den Bereichen Soziales, Frauen, Familie, Jugendarbeit, Natur-, Tier- und Umweltschutz, Klimaschutz, Bildung, Integration, Verbraucherschutz, Freizeit und Geselligkeit: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz (im Auftrag der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz) https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/schutzschild-fuer-vereine-in-not/ 

    Die entsprechende Richtlinie des Landes, die bis 31. Dezember 2020 gelten soll, ist hier nachzulesen.

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