Bis 2. Juni können Anträge zur Teilnahme am EU-Programm für die Umstrukturierung
von Rebpflanzungen eingereicht werden. In Kürze verschickt die Kreisverwaltung ein bereits
teilausgefülltes Formular an alle Antragsteller, mit dem die Pflanzung / Fertigstellung
von Rebanlagen gemeldet wird. Daraufhin finden Vor-Ort-Kontrollen statt, die dieses
Jahr früher als üblich beginnen. Antragsteller, die ihre Maßnahmen zur Umstrukturierung
bereits abgeschlossen haben, werden gebeten, schnellstmöglich die Fertigstellungsmeldung
abzugeben. Rückfragen dazu können unter Tel. 06352/ 710-209 an Carolin Pirkl
gerichtet werden.
Alle Bedingungen und Forderungen bezüglich der
Förderrichtlinie 2020 gelten uneingeschränkt weiter. Die Meldung kann auch über
das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer EDV-technisch unterstützt
ausgefüllt werden. https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/
Die
Richtlinie ist über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/
Für Antragsteller, die ihre Maßnahmen noch nicht
fertigstellen können, jedoch eine Auszahlung spätestens am 15.10 wünschen, wird
dieses Jahr die Vorlage einer Bankbürgschaft ermöglicht. Eine Mitteilung über
die genaue Höhe der Bürgschaft erhält jeder Antragsteller in Kürze. Die
unbefristete Bürgschaft muss rechtzeitig bei der Hausbank beantragt und der
Kreisverwaltung bis zum 30. Juni vorgelegt werden, damit 80 % des beantragten
Zuschusses ausgezahlt werden können.