Umstrukturierung von Rebflächen

    Bis 2. Juni können Anträge zur Teilnahme am EU-Programm für die Umstrukturierung von Rebpflanzungen eingereicht werden. In Kürze verschickt die Kreisverwaltung ein bereits teilausgefülltes Formular an alle Antragsteller, mit dem die Pflanzung / Fertigstellung von Rebanlagen gemeldet wird. Daraufhin finden Vor-Ort-Kontrollen statt, die dieses Jahr früher als üblich beginnen. Antragsteller, die ihre Maßnahmen zur Umstrukturierung bereits abgeschlossen haben, werden gebeten, schnellstmöglich die Fertigstellungsmeldung abzugeben. Rückfragen dazu können unter Tel. 06352/ 710-209 an Carolin Pirkl gerichtet werden.  

    Alle Bedingungen und Forderungen bezüglich der Förderrichtlinie 2020 gelten uneingeschränkt weiter. Die Meldung kann auch über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden. https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/

    Die Richtlinie ist über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/

    Für Antragsteller, die ihre Maßnahmen noch nicht fertigstellen können, jedoch eine Auszahlung spätestens am 15.10 wünschen, wird dieses Jahr die Vorlage einer Bankbürgschaft ermöglicht. Eine Mitteilung über die genaue Höhe der Bürgschaft erhält jeder Antragsteller in Kürze. Die unbefristete Bürgschaft muss rechtzeitig bei der Hausbank beantragt und der Kreisverwaltung bis zum 30. Juni vorgelegt werden, damit 80 % des beantragten Zuschusses ausgezahlt werden können.

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