Antragsfrist zur Umstrukturierung von Rebfflächen
Ab sofort können bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Anträge zur Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im
Jahr 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist für Teil 1 des Verfahrens
gilt bis 30. September.
Beantragt werden müssen alle Flächen, auch solche in
Flurbereinigungsverfahren, wenn sie im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021 gerodet
werden sollen und eine Förderung durch Umstrukturierung geplant ist. Rodebescheide
aus den Vorjahren, verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet
wurden. Zu melden sind auch derzeit unbestockte Flächen, für die eine Bestockung
mittels Pflanzrecht aus der „Umwandlung“ bzw. eine Genehmigung auf Wiederbepflanzung
beabsichtigt ist. Ein neuer Antrag ist hier nicht erforderlich.
Im EU-Umstrukturierungsprogramm erfolgt
ab Januar 2021 die Antragstellung Teil 2. Hierbei können allerdings nur Beihilfen
für Flächen beantragt werden, die in Teil 1 bereits aufgeführt wurden. Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal
(WIP) der Landwirtschaftskammer [wip.lwk-rlp.de] auszufüllen. Sollte kein
Zugang für das WIP vorhanden sein, kann der Antrag über Neuregistrierung ausgefüllt
und an die angegebene Nummer gefaxt werden. Antragsformulare und das Merkblatt sind über die Internetseite des Landwirtschaftsministeriums
verfügbar.
Nach einer Vor-Ort-Kontrolle werden die Antragsteller ab
Anfang Dezember benachrichtigt, ob die beantragten Flächen gerodet werden
können; bis dahin dürfen dort keine Veränderungen vorgenommen werden. Ansprechpartner
im Kreishaus ist Thomas Keller, der Rückfragen unter Tel. 06352 / 710-209
beantwortet.
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