Der Kreisverwaltung
ist es wichtig, dass bei der Biomasseanlage ein „sauberes“ Endprodukt entsteht
und deren Betriebsbestimmungen eingehalten werden können. Aus diesem Grund werden
die Inhalte der braunen Tonnen derzeit bei der Abfuhr kontrolliert und solche mit
„Fehlwürfen“ nicht entleert.
Dass Bioabfall nicht in „normalen“ Kunststofftüten verpackt
in der braunen Tonne landen soll, versteht sich von selbst. Darum geht es auch
nicht bei den zahlreichen Anfragen, die ans Referat Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung
gerichtet werden. Im Mittelpunkt steht vielmehr, dass bei Kontrollen immer
wieder Müllbeutel aus biologisch
abbaubaren Kunststoffen entdeckt werden. Die sind in der Biotonne ebenfalls
fehl am Platz und allenfalls für den heimischen Kompostplatz zu gebrauchen! Zum
Verständnis: Gegen die Benutzung von
Bio-Mülltüten aus
(Recycling)-Papier gibt es keine Einwände.
Was spricht aber gegen biologisch abbaubaren
Kunststoff?
Die Erklärung ist einfach: Auch wenn Hersteller die volle Kompostierbarkeit
ihrer Produkte versprechen – die Verrottung von Biokunststoff dauert viel
länger als die des organischen Bioabfalls. In der Biomasseanlage Essenheim, wo
nach drei Wochen Fermentierung aus Biomasse Gas erzeugt wird, sind Müllbeutel
aus Biokunststoff kaum abbaubar. Auch in der vierwöchigen Nachrotte sind
(Bio)-Kunst-stoffe verpönt, denn wegen ihrer längeren Verrottungsdauer bilden
sie im Kompost unerwünschte Schnipsel. Es lohnt sich also nicht, Biokunststofftüten
zu kaufen. Zum Einpacken von Bioabfall (insbesondere Speiseresten) sind
Zeitungspapier oder Papiertüten die preiswertere und umweltfreundlichere
Lösung.
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Auskunft bei Rückfragen gibt es unter Tel. 06352 /
710-142.