führerschein-Umtausch: Jetzt Jahrgänge 1953-58

    Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren ist und noch den alten deutschen Papierführerschein nutzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Inhaber von Scheckkarten-Führerscheinen sind davon nicht betroffen.

    Der Umtausch wird im Bürgerbüro der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung  oder bei der Führerscheinstelle in der Kreisverwaltung Donnersbergkreis beantragt. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache nötig. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten beziehungsweise eine mögliche Terminvergabe der betreffenden Behörde.

    Für den Antrag werden der bisherige Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und  ein biometrisches Lichtbild benötigt. Den alten Führerschein erhält man auf Wunsch entwertet zurück.

    Der Führerschein-Umtausch kostet 25,30 Euro. Wird der Direktversand nach Hause beantragt, erhöhen sich die Gebühren um 5 Euro.

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