Beratungen im Pflegestützpunkt

    Nach der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes gilt in allen öffentlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen auch für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regelung. Dies gilt auch für die beiden Pflegestützpunkte des Kreises in Rockenhausen und Kirchheimbolanden, die als neutrale, kostenfreie Beratungsstellen rund um das Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit unterstützend tätig sind.

    Es werden nach wie vor Beratungen im Pflegestützpunkt angeboten, sofern die Ratsuchenden Vollständig geimpft, getestet oder genesen sind. Nach wie vor können im Ausnahmefall Hausbesuche angeboten werden. Dieses Angebot steht auch nicht geimpften Personen zur Verfügung. Die allgemein geltenden AHA-Regeln sind in jedem Fall zu berücksichtigen.

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.