Kreistag beschließt Haushaltsplan 2022

    Der Haushaltsplan 2022 des Donnersbergkreises weist im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 134.838.658 Euro und Aufwendungen von 144.151.282 Euro einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 9.312.624 Euro aus. Der Jahresfehlbetrag hat sich damit gegenüber dem Vorjahr von 2.526.104 Euro um 6.786.520 Euro verschlechtert. Der Kreistag hat in seiner Sitzung die Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 mehrheitlich beschlossen.

    Landrat Rainer Guth sprach während der Kreistagssitzung mit Blick auf das Minus im Ergebnishaushalt von 9,3 Millionen Euro vom höchsten Fehlbetrag, den der Donnersbergkreis jemals zu verzeichnen hatte. "Es kommen große Herausforderungen auf uns zu, personell wie auch organisatorisch", sagte der Landrat. Der Landkreis erwartet in 2022 insgesamt laufende Erträge von 134.823.608 Euro. Die Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit beträgt 143.453.782 Euro. Zusammen mit den Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen in Höhe von 697.500 Euro werden insgesamt Aufwendungen in Höhe von 144.151.282 Euro erwartet.

    Der Personal- und Versorgungsaufwand einschließlich der Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen ist mit 23.643.680 Euro eingeplant. Im Haushaltsjahr 2021 waren es 21.756.379 Euro. Die zahlungswirksamen Personalaufwendungen steigern sich um 1,326 Millionen Euro, der Kreis erhält hierfür Zuschüsse in Höhe von 604.000 Euro. Unterm Strich werden 21,36 zusätzliche Stellen im Stellenplan ausgewiesen. Simone Rühl-Pfeiffer, die Leiterin der Stabsstelle Organisationsentwicklung und IT, erläuterte während der Kreistagssitzung den Stellenplan und berichtete dabei, dass es von den 21,36 zusätzlichen Stellen für 13,66 Förderungen gibt. Während der Aussprache kündigte Landrat Guth an, gerne zu einer weiteren Runde einzuladen, bei der jedem interessierten Kreistagsmitglied ein tieferer Blick in den Stellenplan und die Arbeit der Stellenbemessung ermöglicht werden soll.

    Kreisumlage

    Die Kreisumlage wird seit dem Haushaltsjahr 2019 nicht mehr mit einem Umlagesplitting erhoben, um keine Umlageschwankungen mehr kompensieren zu müssen. Das Aufkommen der Gewerbesteuer wurde von der Einkommenssteuer als größtes Steueraufkommen abgelöst. Aus diesem Grund wird ein gleichmäßiger Umlagesatz in Höhe von 43 Prozent  (wie im Vorjahr) auf alle Umlagegrundlagen erhoben. Diese haben sich gegenüber dem Vorjahr um 1.485.879 Euro reduziert und ist überwiegend dem Sondereffekt Gewerbesteuerkompensationsleistungen aufgrund der Corona-Pandemie geschuldet. Im vergangenen Jahr betrug die Gewerbesteuerkompensationsleistung noch 8.229.220 Euro gegenüber 2.378.186 Euro in diesem Jahr. Dieser Rückgang von 5.851.034 Euro wird allerdings zum größten Teil durch einen Zuwachs bei den übrigen Umlagegrundlagen wieder kompensiert. Entsprechend ergibt sich ein Kreisumlageaufkommen von 39.228.832 Euro, was eine Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 638.931 Euro bedeutet. Ein Umlagepunkt beträgt damit 912.299 Euro (Vorjahr 927.158 Euro).

    Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen in Höhe von 10.967.961 Euro ist eine Kreditaufnahme von 6.895.711 Euro notwendig. Bei einer Tilgung von 2.200.000 Euro weist der Kreis im vorliegenden Haushalt eine Neuverschuldung von 4.695.711 Euro aus. Entsprechend des hohen Jahresfehlbetrags der Ergebnisrechnung muss  die Aufnahme von Liquiditätskrediten in Höhe von 8.041.214 Euro eingeplant werden.

    Sozialhilfe

    Der Zuschussbedarf des Donnersbergkreises für die Sozialhilfe wird in 2021 mit 18.891.075 Euro veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr (18.774.378 €) bedeutet dies eine geringe Verschlechterung von 116.697 Euro. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist mit einem Zuschussbedarf in Höhe von mittlerweile 11.247.666 Euro  der größte Kostenfaktor ist. Entlastungen durch die Reform der Eingliederungshilfe ab 2020 im Wege des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sind nicht abzusehen. Die gesetzlichen Vorgaben des BTHG mit der personenzentrierten Leistungserbringung, Gesamt- und Teilhabeplanverfahren und einer sehr ausführlichen Bedarfsermittlung für Alt- und Neufälle erfordern einen höheren Personaleinsatz. Eine merkliche Entlastung des Sozialhaushaltes ist durch die dauerhafte Übernahme weiterer 25 Prozentpunkte der Leistungen für Unterkunft und Heizung durch den Bund erfolgt. Mit dem „Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder“ vom 6. Oktober 2020 beträgt die Bundesbeteiligung seit dem Haushaltsjahr 2020 rund  75 Proznt.

    Jugend und Familie

    Der Zuschussbedarf des Donnersbergkreises für den Bereich Jugend, Familie und Sport steigt weiterhin kontinuierlich an. Er beläuft sich im Haushalt 2022 auf nunmehr 26.871.473 Euro. In 2021 betrug der Fehlbetrag noch 24.788.093 Euro, was eine größere Verschlechterung von 2.083.380 Euro bedeutet. Die finanziellen Schwerpunkte des Jugendhilfeetats liegen weiterhin unverändert bei den Kindertagesstätten und bei den Hilfen zur Erziehung.Insgesamt hat sich der Etat des Jugendamtes um 2.083.380 Euro verschlechtert.

    Der Kindertagesstättenbestands- und -bedarfsplan des Donnersbergkreises für das Kita-Jahr 2021/2022 ist der erste, der nach den Vorgaben des Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTa-Zukunftsgesetz) erstellt worden ist. Im Vorfeld war jede Kita unter Mitwirkung des Landesjugendamtes daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie die Anforderungen des neuen Gesetzes ab 01.07.2021 bereits erfüllen kann und wo noch Entwicklungsbedarf besteht. Die Plätze sind nun nach konkreter Zahl, Alter und Umfang der Betreuungsbedarfe der Kinder zu planen. Aufgrund dieser Parameter weist der Plan nunmehr 3.401 Plätze aus, die Betreuungskorridore liegen zwischen 7 und 10 Stunden täglich. Das neue Gesetz sieht platz- und alters- und betreuungszeitbezogene Personalisierungen vor, außerdem feste Leitungsfreistellungs- und Praxisanleitungsanteile. Insgesamt ist mit Mehrpersonal mit einem Volumen von zirka 54 Erzieherstellen zu rechnen, was bei einer Kreisbeteiligung von 42 Prozent (wie bisher) einen Mehraufwand von 1,29 Millionen Euro bedeutet. Hinzu kommen weitere zusätzliche Ausgaben durch das neu eingeführte Sozialraumbudget, welches mit 60 Prozent (bzw. bis zu 880.000 Euro) der reinen Personalkosten vom Land mitfinanziert wird. Im Donnersbergkreis soll dieses Sozialraumbudget für Netzwerkarbeit in den einzelnen Kitas sowie die Einführung von Kita-Sozialarbeit eingesetzt werden. Im Ergebnis steigt der Zuschussbedarf im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder um 1.299.023 Euro und liegt damit nunmehr bei 14.064.770 Euro.

    Investitionen

    Für das Haushaltsjahr 2022 sind für den weiteren Ausbau der Serverlandschaft für die Anschaffung von Hardware 100.000 Euro eingestellt. Aufgrund des höheren Bedarfs bei den Heimarbeitsplätzen (100 Stück) und den weiteren Softwareverfahren in den Fachverfahren sowie die geplanten Projekte beim Ausbau der Datenablage und die Einführung der E-Mailarchivierung werden zusätzliche Speicherkapazitäten benötigt. Für den Ankauf von Software werden insgesamt 143.000 Euro eingestellt. Die Büroausstattung ist mit 90.000 Euro kalkuliert. Im Wesentlichen wird die Neugestaltung und Neumöblierung des großen Sitzungssaals mit 70.000 Euro und für die allgemeine Büroausstattung der Betrag von 20.000 Euro berücksichtigt.

    Breitbandausbau

    Entsprechend der Kreisausschussbeschlüsse vom 31.01. und 22.08.2017 hat der Donnersbergkreis am 28.02.2017 beim Bund einen Antrag zur Förderung des Breitbandausbaues eingereicht, um zusammen mit der Kofinanzierung des Landes eine Förderung in Höhe von 90 Prozent zu erhalten. Die Gemeinden und der Donnersbergkreis tragen jeweils 5 Prozent der offenen Kosten. Entsprechend dem Kreisausschuss-Beschluss vom 06.11.2018 hat sich zwischenzeitlich die Förderkulisse des Bundes dahingehend geändert, dass sowohl weiterführende Schulen, als auch Grundschulen aufgenommen werden konnten und auch ein FTTB-Ausbau gefördert werden kann. Hierbei werden die Glasfaserleitungen bis zu den einzelnen Gebäuden verlegt und nicht nur wie bei einem FTTC-Ausbau bis zu den Kabelverzweigern. Diese Änderungen ergeben leistungsfähigere Netze. Am 13.08.2019 hat der Kreis den vorläufigen Förderbescheid des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland Pfalz und am 12.11.2019 den Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erhalten. Der Kreisausschuss des Donnersbergkreises hat in seiner Sitzung am 13.11.2019 den Breitbandausbau in Höhe von 14.473.869,55 Euro vergeben. Um die Wirtschaftlichkeitslücke beim Netzausbau zu schließen und die
    Gesamtfinanzierung in 2022 sicherzustellen, werden die nicht verausgabten Mittel von 2021 nach 2022 übertragen und in 2022 weitere 2 Millionen an Auszahlungen, 1,9 Millionen an Einzahlungen (weitere Zuschüsse Bund und Land werden beantragt) und somit ein Kreditbedarf von 100.000 Euro eingestellt – hierzu gibt es einen Kreisausschuss-Beschluss vom 08.11.2021.

    Zellertalbahn

    Das zweite langjährige Großprojekt, die Zellertalbahn, kann seit der Planungsphase im Jahr 2015 nunmehr ab 2021 in die Umsetzungsphase übergehen. Der Bewilligungsbescheid des Landes für die Reaktivierung und Ertüchtigung der Bahnstrecke Langmeil – Marnheim - Monsheim (Zellertalbahn) wurde am 15.09.2020 vom damaligen Minister Volker Wissing an die Landräte Heiko Sippel des Landkreises Alzey-Worms und  Rainer Guth übergeben. Von den Gesamtkosten in Höhe von 8.259.576 Euro wurden die noch zu beantragenden Kosten nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz in Höhe von 376.535 Euro in Abzug gebracht und 7.883.041 Euro als zuwendungsfähige Kosten anerkannt. Diese werden mit 85 Prozent bezuschusst, so dass die Landesförderung 6.700.585 Euro beträgt. An den offenen Kosten der Maßnahme beteiligen sich noch die an der Strecke liegenden Verbands- und Ortsgemeinden und der Landkreis Alzey-Worms. Um die Gesamtmaßnahme in 2021 vergeben zu können, wurde für den Haushalt 2021 der Betrag von 3,8 Millionen Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4,2 Millionen Euro veranschlagt. Aufgrund des Bauzeitenplanes werden insgesamt für die Jahre 2021 und 2022 rund 2,6 Millionen Euro benötigt, so dass die nicht in 2021 benötigten Mittel in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden und kein Ansatz für 2022 notwendig wird.

    Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
    Für das Haushaltsjahr 2022 sind im Bereich Brand- sowie Zivil- und Katastrophenschutz Investitionen von 1.775.500 Euro (Vorjahr 1.713.500 Euro) bei einem Kreditbedarf in Höhe von 1.755.500 Euro (Vorjahr 1.550.000 Euro) und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.480.000 Euro vorgesehen. Insgesamt können somit in diesem Bereich Aufträge in Höhe von 3.255.500 Euro vergeben werden. Die Aufgaben der Landkreise im Brand- und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz sind im Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) und der Feuerwehrverordnung (FwVO) geregelt. Der Kreistag des Donnersbergkreises hat in seiner Sitzung am 04.11.2020 (Vorstellung und Beratung auch in den Kreisausschüssen vom 15.06. und 03.11.2020) den Bedarfs- und Entwicklungsplan 1.0 der überörtlichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes für den Donnersbergkreis im Bereich der Ausstattung und der Einrichtung beschlossen. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Überflutungen in Bitburg, Trier und an der Ahr, den Starkregenereignissen im Donnersbergkreis in Kirchheimbolanden, Stetten und Eisenberg sowie der erhöhten Wald- und Vegetationsbrandgefahr erfolgte eine Neubewertung der benötigten Fahrzeuge, die dann eine Fortschreibung des Bedarf- und Entwicklungsplanes notwendig macht. Am 16.11.2021 hat der Kreistag des Donnersbergkreises den neuen
    Bedarf- und Entwicklungsplan 2.0 beschlossen. Die Notwendigkeit der Erweiterung des Bedarfs- und Entwicklungsplans wird auch durch die aktuelle Analyse des Landesamtes für Umwelt bestätigt, wonach bei Starkregen von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis 71 in Gefährdungsklasse „hoch“ eingestuft sind. Die unabweisbar notwendig gemeldeten Fahrzeuge und
    Ausrüstungsgegenstände für 2022 sind in der Investitionsübersicht nachgewiesen und bestehen im Wesentlichen aus zwei Wechselladerfahrzeugen, fünf Abrollbehältern für die verschiedenen Einsatzbereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes,
    zwei watfähigen Unimog aus Ex-Militär- Beständen und notwendige Ausrüstungsgegenstände. Alle möglichen Landeszuschüsse werden vom Fachbereich beantragt. Mit einer Zuschussauszahlung ist erst im Haushaltsjahr 2023 zu rechnen.

    Im Jahr 2021 sollten die Planungen und Ausschreibungen für den Einsatzleitwagen 2 (Beschaffungskosten 550.000 Euro bei einem Landeszuschuss von 128.000 Euro) und die Gerätewagen Gefahrgut für Kirchheimbolanden und Rockenhausen (Beschaffungskosten jeweils 500.000 Euro bei Landeszuschüssen von jeweils 222.000 Euro) umgesetzt werden. Deshalb
    hatten wir für die Vergabe in 2021 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.550.000 Euro berücksichtigt. Aufgrund der starken Inanspruchnahme des Fachreferates für die Corona-Pandemie und das Impfzentrum werden die Fahrzeuge nun in 2022 ausgeschrieben und die möglichen Landeszuschüsse beantragt. Vorab werden im Jahr 2022 bereits die Gefahrgutumfüllpumpen für jeweils 35.000 Euro für die Geräte-Wagen-Gefahrgut gekauft. Da die Lieferung der drei Fahrzeuge erst in 2023 erfolgen wird, sind entsprechend dem Kassenwirksamkeitsprinzip lediglich Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.480.000 Euro notwendig.

    Für den Bau einer SEG-Halle in Rockenhausen wurden seit 2017 für die Planung, Grundstückssuche und den Grunderwerb Mittel eingestellt. Nach erfolgter Ausschreibung hat der Kreisausschuss am 15.06.2020 den Neubau der SEG-Fahrzeughalle in Rockenhausen in Höhe von 1.219.964,20 Euro vergeben. Weiterhin wurde der Bau einer Zisterne in Höhe von 33.715,93 Euro vom Kreisausschuss am 11.05.2021 und die Vergabe der Hausanschlüsse in Höhe von 54.897,54 Euro vom Kreisvorstand am 11.10.2021 vergeben. Im Haushalt 2021 war der Gesamtbetrag von 1,3 Millionen Euro eingestellt. Ein Landeszuschuss wird nicht gewährt. Für das Haushaltsjahr 2022 werden lediglich noch 50.000 Euro für die Ausstattung und Möblierung und 15.000 Euro für die Hausanschlusskosten für die VG-Werke, Pfalzgas und Pfalzwerke benötigt. Diese Mittel in Höhe von insgesamt 65.000 Euro stehen noch in 2021 zur Verfügung und werden nach 2022 übertragen, so dass keine Haushaltsansätze in 2022 notwendig werden.

    Für die Einrichtung der Atemschutzstrecke für 2022 ist der Betrag in Höhe von 175.000 Euro veranschlagt. Die entsprechenden Landeszuschüsse werden beantragt und mit einer Auszahlung ist erst in 2023 zu rechnen. Für die zwei mit Kreisausschuss-Beschluss vom 13.09.2021 gekauften watfähigen Einsatzfahrzeuge werden für die Ausstattung mit Sondersignalanlagen und Funk sowie die Umlackierung 24.000 Euro zur Verfügung gestellt.

    Im Katastrophenfall hängen Menschleben davon ab, wie gut und weitreichend die Bevölkerung gewarnt werden kann. Darum will der Donnersbergkreis darauf hinwirken, dass flächendeckend neue Sirenen installiert werden. Der Kreisausschuss des Donnersbergkreises hat in seiner Sitzung am 13.09.2021 beschlossen, dass sich der Kreis an den Kosten beteiligt, nachdem aufgrund eines kreisweiten Konzeptes die Kosten ermittelt sind und die Förderung durch Land und Bund feststeht. Dafür sind ein erster Zuschussbetrag in Höhe von 150.000 Euro im Haushaltsjahr 2022 als Investitionskostenzuschuss eingestellt.

    Abschließend ist für die DRK Rettungswache in Rockenhausen für den Anbau einer Waschhalle der Betrag in Höhe von 270.000 Euro vorgesehen. Diese Maßnahme kann umgesetzt werden, sobald der Fachabteilung die Zusage über die anteilige Kostenbeteiligung des Rettungsdienstbereiches vorliegt. In weiteren Bauabschnitten sind danach der Bau einer Desinfektionsschleuse und weitere Unterhaltungsmaßnahmen unter dem Vorbehalt der anteiligen Kostenerstattung vorgesehen.

    Kreishaus

    In dem im Jahr 1982 bezogenen Kreisverwaltungsgebäude werden zusätzliche Büroflächen benötigt. Aktuell sind bereits das Gesundheitsamt, das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt, die Abfallwirtschaft und der Brand- und Katastrophenschutz in angemietete Hauser umgezogen. Es wir ein Anbau des Kreisverwaltungsgebäudes notwendig. Dafür werden im Haushalt 2022 Planungsmittel on Höhe von 180.000 Euro veranschlagt.


    Schulen
    Es ist beabsichtigt, im Teilhaushalt 65 insgesamt 3.062.461 Euro (Vorjahr 5.113.916 €) für die Schulen im Donnersbergkreis zu investieren, um den Investitionsstau abzubauen. Dazu ist noch anzumerken, dass die nicht benötigten Mittel aus dem Haushalt 2021 für das Wilhelm-Erb-Gymnasium in Winnweiler in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro und für den Umbau der IGS Eisenberg (Standort Martin-Luther-Straße) weitere rund 800.000 Euro in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden. Somit sind im Schulbereich rund 5,4 Millionen in 2022 umsetzbar. Für den Digitalpakt an den kreisangehörigen Schulen kann der Donnersbergkreis ab 2021 insgesamt 2.712.248,38 Euro erhalten. Aktuell wird davon ausgegangen, dass bis Ende des Jahres 2022 im Bereich des Ergebnishaushaltes bei der Bauunterhaltung für die Vernetzung der Schulgebäude mit LAN und WLAN sowie der Ausstattung mit Servern im Finanzhaushalt diese Mittel benötigt werden. Aus diesem Grund kann lediglich für die Server des Schulnetzes im Finanzhaushalt ein 90-prozentiger Zuschuss veranschlagt werden. Für die weiteren zwingend notwendigen Anschaffungen der Schuldigitalisierung (digitale Tafeln, PC, Flachbildschirme, Beamer) einschließlich der Ansätze für kleinere Investitionsbudgets werden rund 900.000 Euro veranschlagt, für die dann keine Landeszuschüsse aus dem Digitalpakt mehr zur Verfügung stehen.

    Neben den übertragenen Mitteln aus 2021 für die beiden Großprojekte an der IGS Eisenberg und dem Wilhelm-Erb-Gymnasium Winnweiler ist für die Generalsanierung der Turnhalle des Nordpfalzgymnasiums in 2022 der Betrag von 2 Millionen Euro bei einem zu erwartenden Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro veranschlagt. Aufgrund der notwendigen europaweiten Ausschreibung hat sich der Baubeginn verzögert. Der Kreisausschuss hat mit Vergabe vom 22.03.2021 die Objektplanung, die technische Gebäudeausstattung und die Tragwerksplanung vergeben. Von der ADD Neustadt wurde signalisiert, dass für die Sanierungsbereiche Brandschutz, AMOK und Barrierefreiheit ein Landeszuschuss gewährt werden könnte. Dieser Zuschussantrag wurde am 16.09.2021 gestellt und der vorzeitige Baubeginn beantragt. Insgesamt geht die Fachabteilung von Gesamtkosten in Höhe von 5,6 Millionen Euro und einer Bauzeit von 3 Jahren aus. Der erste Bauabschnitt wurde für 2022 veranschlagt.

    Gemäß § 87 Abs. 2 des Schulgesetzes hat sich der Landkreis an den anerkannten Baukosten aller Schulbaumaßnahmen, deren Schulträger eine kreisangehörige Gemeinde oder Verbandsgemeinde ist, mit 10 Prozent zu beteiligen. Die ADD Neustadt hat mit Bewilligungsbescheid vom 22.08.2017 die zuschussfähigen Baukosten für den Umbau der Grundschule in Kirchheimbolanden in Höhe von 3.309.722 Euro anerkannt, so dass der Investitionskostenzuschuss insgesamt 330.973 Euro beträgt. Dieser Betrag wir auf drei Haushaltsjahre aufgeteilt und für 2020 und 2021 sind bisher 220.000 Euro ausgezahlt. Mit Bescheid vom 16.06.2021 hat die ADD Neustadt den 2. Erhöhungsantrag genehmigt und die förderfähigen Gesamtkosten auf 3.596.091 Euro erhöht. Somit beträgt der Kreiszuschuss 359.069 Euro und nach Abzug des bereits gezahlten Zuschusses in Höhe von 220.000 Euro ist für 2022 noch der Restzuschuss von 140.000 Euro einzustellen.

    Kreisstraßen
    Für das Haushaltsjahr 2022 sind für die Kreisstraßen Investitionsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 3.440.000 Euro (Vorjahr 5.270.000 €) veranschlagt. Wie bei den Schulen ist auch bei den Kreisstraßen anzumerken, dass aufgrund von extremen Personalmangel/Krankheitsfällen beim Landesbetrieb Mobilität die nicht umsetzbaren Investitionsermächtigungen
    aus dem Haushalt 2021 für den Bestandsausbau der K 20 von der Kreisgrenze Bad Kreuznach bis zur OD Obermoschel in Höhe 1,2 Millionen und für den Bestandsausbau der K 74 von der L 395 Ramsen bis zur Kreisgrenze Bad-Dürkheim in Höhe
    von 2,5 Millionen Euro in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden. Der Straßenausbau der K 74 wurde ausgeschrieben und per Eilentscheidung des Kreisvorstandes am 16.08.2021 vergeben, um die Umsetzung noch im Jahr 2021 zu gewährleisten. Aus Gründen der Telekom und der ausführenden Firma wäre aber ein Baubeginn erst Mitte November möglich gewesen. Um die Vollsperrung nicht über die Winterperiode strecken zu müssen und um die Qualität beim Bau sicherzustellen, wurde der Baubeginn auf das Frühjahr 2022 verschoben. Somit sind im Kreisstraßenbau rund 7 Millionen Euro in 2022 umsetzbar. Mit der im Jahr 2021 geplanten K 69 zwischen Rüssingen und Ottersheim ist laut LBM Worms aufgrund von sehr eingeschränkten Planungskapazitäten frühestens in 2023 zu rechnen. Auch hier wird sehr deutlich, dass auch bei einer sehr genauen Planung und Abstimmung mit Fachbehörden nicht verhindert werden kann, dass geplante Maßnahmen nicht umsetzbar sind und dadurch das Kassenwirksamkeitsprinzip in der Praxis nicht eingehalten werden konnte.

    Auf der Basis der Straßenzustandserfassung 2016 hat der Kreis zusammen mit dem Landesbetrieb Mobilität in Worms und Koblenz für 2022 die möglichen förderfähigen und umsetzbaren Ausbaustrecken zusammengestellt und die überschlägigen voraussichtlichen Kosten ermittelt. Es besteht die Hoffnung, diese in einem größeren Umfang wie in 2021 umsetzen zu
    können. Der Kreis bedauert, den Investitionsstau an den Kreisstraßen nicht spürbarer abbauen zu können. Anfang des Jahres 2020 wurde ein Tagesbruch direkt neben der K 17 Obermoschel festgestellt und die Kreisstraße gesperrt. Der Schlossberg ist durchzogen von Stollensystemen der ehemaligen Quecksilbergrube Carolina. Aufgrund des Beschlusses des
    Kreisvorstandes vom 23.03.2020 wurde eine öffentlich rechtliche Vereinbarung über den Ausbau und der anschließenden Abstufung der K 17 in Obermoschel abgeschlossen und der Planungs- und Ausschreibungsauftrag an den Landesbetrieb Mobilität in Worms für die Sanierung im Bereich des Tagesbruches inklusive  der Errichtung eines Monitoring-Systems und
    die Unterhaltungsmaßnahme an der Asphaltdeckschicht vor der Grundschule erteilt.

    Der Kreisvorstand hat dann am 21.07.2020 der Straßensanierung mit dem Einbau eines sogenannten Geogitters zur Lastenverteilung des instabilen Untergrundes in Höhe von 284.158,22 Euro zugestimmt. Aufgrund von geforderten Georadaruntersuchungen der Baustrecke verschob sich die Maßnahme in den Haushalt 2021. Es wird kein Landeszuschuss für diese Maßnahme gewährt. Während der Straßenbaumaßnahme wurde das geogene Aushubmaterial beprobt und ein Angebot nur für die Deponierung von über 200.000 Euro vorgelegt. Die alternative Einbringung des Materials zur Verbesserung der
    Böschung in unmittelbarer Nähe wurde von der SGD Süd Kaiserslautern unter Einbeziehung des Landesamtes für Umwelt (LfU) am 28.09.2021 abgelehnt. Die restlichen Mittel aus 2021 werden nach 2022 übertragen und für die Restfinanzierung 100.000 Euro in 2022 eingestellt.

    Entsprechend des Beschlusses des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Kreisentwicklung vom 03.12.2020 sind für den Bestandsausbau der K 11 Schönborn über die K 8 bis zur L 386 mit Gesamtkosten in Höhe von 1,2 Millionen und ein Landeszuschuss von 780.000 Euro veranschlagt. Die Straße befindet sich in einem sehr schlechten Ausbauzustand und eine Sanierung ist nach Feststellung des Landesbetriebes Mobilität nicht mehr ausreichend und sinnvoll.

    Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 08.11.2021 im Nachgang zu den Beschlüssen der Ortsgemeinden Höringen und Winnweiler sowie der Verbandsgemeinde Winnweiler die öffentlich-rechtlichen Verträge im Zuge der K 4 und der K 41 zugestimmt. Somit können im Haushaltsjahr 2022 mit den entsprechenden Landeszuschüssen die Erneuerung der Höringerbachbrücke, der Ausbau der Ortsdurchfahrt in Winnweiler und der Ausbau der Raiffeisenstraße im Ortsteil Langmeil mit jeweils 400.000 Euro umgesetzt werden.

    Für die nicht mehr zu sanierende Brücke der K 42 am Pfrimmerhof ist für den Neubau der Betrag in Höhe von 400.000 Euro vorgesehen.

    Radwege
    Der Kreisausschuss hat in den Sitzungen am 15.07. und 23.08.2021 beschlossen, dass der Donnersbergkreis ab 2022 für die nächsten 5 Jahre jährlich 300.000 Euro an Investitionskostenzuschüsse für Radwege zur Verfügung stellt. Die Förderquote beträgt ein Drittel beziehungsweise bei finanzschwachen Gemeinden die Hälfte der nicht durch andere Förderprogramme gedeckten Kosten. Bei der Förderung sollen vorrangig Projekte berücksichtigt werden, die eine hohe Relevanz bei der Alltagsmobilität haben (Anbindung von Bahnhöfen, Schulen, Arbeitsplätzen, Einkaufsmöglichkeiten).

    Der Donnersbergkreis ist Straßenbaulastträger der Kreisstraßen. Die Kreisstraßen werden teilweise durch bauliche Anlagen der sechs Verbandsgemeindewerke im Kreis entwässert. Aufgrund der mit dem Landesbetrieb Mobilität abgestimmten Mustervereinbarungen ist der Donnersbergkreis als Straßenbaulastträger verpflichtet, sich an den Herstellungs- und Anschaffungskosten sowie an den laufenden Kosten (für Betrieb, Verwaltung, Unterhaltung und sonstigen Kosten) der Abwasserbeseitigungsanlage der Verbandsgemeindewerke zu beteiligen. Als Investitionskostenzuschuss ist für 2022 der Betrag in Höhe von 170.000 Euro eingestellt.

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