Gesundheitsamt bietet Online-Belehrungen an

    Ab dem 1. März 2021 bietet das Gesundheitsamt des Donnersbergkreises Online-Belehrungen an.

    Sie richten sich an Personen, die erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen und daher vor Beginn dieser Tätigkeit eine Belehrung nach § 43 IfSG benötigen.

    Damit wird eine Alternative zu den gewohnten Vor-Ort-Belehrungen angeboten, die Pandemie-bedingt in den vergangenen Monaten nur vereinzelt im Gesundheitsamt stattfinden konnten.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter "Bürgerservice – Online-Belehrung Lebensmittelbereich".

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