Hinweis der Stiiftung Anerkennung und Hilfe

    Die Sozialabteilung im Kreishaus macht auf eine aktuelle Mitteilung des Landesamtes für Soziales und Versorgung aufmerksam. Dabei geht es um eine Angelegenheit der Stiftung Anerkennung und Hilfe. Diese unterstützt Menschen, die früher in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in der Psychiatrie untergebracht waren, dort Leid und Unrecht erfahren mussten und unter den Folgewirkungen leiden. Betroffene Personen, können sich - nachdem die Meldefrist verlängert wurde - nun noch bis 30. Juni 2021 an die Stiftung wenden. Dies bezieht sich auf Unterbringungszeiten in o.g. Einrichtungen von 23.5.1949 bis 31.12. 1975 in der BRD bzw. 7.10.1949 bis 2.10.1990 in der DDR.

    • Das Landesamt in Mainz unterhält eine Beratungsstelle, die unter Tel. 06131 / 967544 erreichbar ist.
    • Auskunft im Kreishaus gibt Abteilungsleiterin Judith Mattern-Denzer, unter Tel. 06352 / 710-164. 

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