Verordnung zur Corona-Bekämpfung angepasst

    Der Ministerrat hat Änderungen zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die im Wesentlichen Klarstellungen und Fristverlängerungen enthalten. Die angekündigten Öffnungen von Friseurläden und Fahrschulen sollen in einer neuen Verordnung geregelt werden, die zum 1. März in Kraft treten wird. Hierüber hat das Mainzer Gesundheitsministerium in  einer Pressemitteilung informiert.

    Eine der aktuellen Änderungen in der Corona-Bekämpfungsverordnung betrifft die Ausweitung der Pflicht zum Tragen medizinischer Masken. Diese gilt nun auch für erlaubte körpernahe Dienstleistungen und in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Änderungsverordnungen werden auf der Internetseite corona.rlp.de verkündet.

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