Wählen per Briefwahl - jede Stimme zählt

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie sollten Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Wer verhindert ist oder den Weg ins Wahllokal vermeiden will, kann Briefwahl beantragen – ohne Angabe von Gründen.

    Am bequemsten geht dies mit der Wahlbenachrichtigung, die die Kommunen bis spätestens 21. Februar 2021 versenden: einfach die Rückseite der Karte ausfüllen, in einen frankierten Umschlag stecken und an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung zurücksenden. Die Anträge können auch persönlich oder per E-Mail gestellt werden, allerdings nicht per Telefon oder SMS. Mit einer entsprechenden Vollmacht kann auch eine dritte Person mit der Antragstellung beauftragt werden. Diese beauftragte dritte Person darf Briefwahlunterlagen für bis zu vier Bevollmächtigungen entgegennehmen.

    Der verschlossene Wahlbriefumschlag muss am Wahltag beim Wahlvorstand eingegangen sein; deshalb sollte er spätestens am Mittwoch, 10. März 2021, in den Briefkasten geworfen werden. Gibt man ihn persönlich bei der Verwaltung, die auf dem Umschlag als Empfänger steht, ab, ist dies noch bis 18 Uhr am Wahltag möglich.

    Und so geht's:


    Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Landesregierung unter https://www.landtag.rlp.de/de/mitmachen/landtagswahl-2021/briefwahl/


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