24. CoBeLVO bringt weitere Lockerungen

    Seit dem 2. Juli ist die 24. Corona-Bekämpfungsverordnung (24. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. In ihr sind die Öffnungsschritte geregelt, die die 2. Stufe des erweiterten Perspektivplans vorsieht.

    Was sich zum 2. Juli ändert und was im Donnersbergkreis gilt, können Sie hier nachlesen.

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