23. CoBeLVO mit weiteren Öffnungsschritten

    Ab Freitag, 18. Juni 2021, warten neue Lockerungen auf die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz. Dank des Rückgangs an Neuinfektionen konnte der Perspektivplan des Landes um zwei Stufen erweitert werden. Die neuen Bestimmungen im Rahmen der ersten Stufe regelt die 23. Corona-Bekämpfungsverordnung (23. CoBeLVO), die ab sofort Gültigkeit hat. Weitere Öffnungsschritte sollen in der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung zum 2. Juli folgen.

    So entfällt ab sofort in bestimmten Situationen die Maskenpflicht. Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen müssen demnach keine Maske mehr am Sitzplatz und auf dem Schulhof tragen. Voraussetzung: Die Inzidenz im jeweiligen Landkreis liegt unter 35. Für alle entfällt grundsätzlich die Maskenpflicht im Freien, es sei denn, es kommt zu Ansammlungen von Personen und Gedränge, zum Beispiel bei Warteschlangen. Weiterhin gilt die Maskenpflicht aber in Innenbereichen, wie im Einzelhandel und dem ÖPNV.

    Welche Maßnahmen bzw. Lockerungen für den Donnersbergkreis greifen und was der erweiterte Perspektivplan vorsieht, entnehmen Sie unserer Seite "Was gilt im Donnersbergkreis?".

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