Erntetransporte auch an Sonn- und Feiertagen

    Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt, sind Erntetransporte in der Zeit von Juli bis November in Rheinland-Pfalz auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Verkehrsteilnehmer werden in dieser Zeit um besonders hohe gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.

    Die Ausnahmegenehmigung gilt wie folgt:

    • In der Getreide- und Rapsernte von 11. Juli bis 13. September
    • Für die Maisernte und die Weintraubenlese von 5. September bis 21. November
    • Für die Ernte sonstiger Ölsaaten wie zum Beispiel Sonnenblumen in der Zeit von 15. August bis 19. September 2021.

    Landwirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt bittet Landwirte und Winzer vor der Ernte dafür zu sorgen, dass Licht und Bremsen sowie die Bereifung der Schlepper, Erntefahrzeuge und Anhänger funktionstüchtig sind. Gleichzeitig weist sie die Autofahrer auf die ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge hin. Erntefahrzeuge wie beispielsweise Mähdrescher fahren in der Regel besonders langsam. Autofahrer schätzen auch die ungewohnte Länge von Transportzügen beim Überholen mitunter falsch ein, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium.

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.