Mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen

    Aus Fördermitteln des Landes erhält der Donnersbergkreis gut 83.000 Euro für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten. Hierfür steht landesweit ein Förderprogramm von bis zu sechs Millionen Euro zur Verfügung. Welche Summe jedem einzelnen Kreis zusteht, hängt von den Schüler*innenzahlen des Schuljahres 2019/2020 ab. Der Donnersbergkreis könnte demnach genau 99.017,51 Euro abrufen – für alle Schulen im Kreisgebiet zusammengenommen.

    Eine Bedarfsabfrage durch das Referat Schulen und Gebäudemanagement der Kreisverwaltung sowohl für die kreiseigenen als auch die Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinden ergab ein bewilligtes Fördervolumen von rund 84.000 Euro. Darin enthalten sind ein Gerät für einen Aufenthaltsraum der IGS Rockenhausen, der nicht belüftet werden kann, sowie drei Luftreinigungsgeräte für die Grundschule Sippersfeld. Der größte Teil mit gut 70.000 Euro geht nach Eisenberg, wo die Verbandsgemeinde für die Grundschule 23 Geräte beantragt hat, weil sich die Fenster in den betroffenen Räumen nicht öffnen lassen und somit keine Möglichkeit zur Querlüftung besteht.

    Der Antrag des Wilhelm-Erb-Gymnasiums auf Komplettausstattung konnte nicht berücksichtigt werden, da dort erst vor wenigen Jahren alle Fenster erneuert wurden. Zudem hatte die Schule keine Mängel angezeigt, als im Sommer 2020 bei allen Schulen in Kreisträgerschaft eine Abfrage nach mangelhaften Fenstern erfolgte, um das ordnungsgemäße Lüften in den Klassenräumen sicherzustellen.

    Förderfähig sind nur Geräte für Schulräume, die für den regelmäßigen Unterrichtsbetrieb benötigt werden und für die keine einfachere und wirtschaftlichere Möglichkeit besteht, die Aerosolkonzentration auf das notwendige Maß abzusenken. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Raum nicht ausreichend zu lüften ist, weil entweder die Fenster nicht vollständig geöffnet werden können, ein Umbau der Fenster durch einfache Maßnahmen kurzfristig nicht möglich ist oder eine geeignete raumlufttechnische Anlage nicht vorhanden ist (beispielsweise Räume mit kleinen Fenstern oder Oberlichtern zur Lüftung).

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