Seit Freitag, dem 21. Mai, richten sich die Corona-Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz nach der zweiten Stufe des sogenannten Perspektivplans. Je nach 7-Tage-Inzidenz sind damit weitere vorsichtige Schritte aus den pandemiebedingten Beschränkungen möglich.
Festgelegt sind die neuen Regelungen in der nunmehr 21. Corona-Bekämpfungsverordnung (21. CoBeLVO), die am 21. Mai in Kraft getreten ist. Sie ist auf der Seite "Rechtsgrundlagen" auf den Corona-Internetseiten des Landes einsehbar.
Mit der neuen Verordnung treten folgende Änderungen in Kraft:
Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 (dies gilt aktuell für den Donnersbergkreis):
- Kultur
im Freien mit maximal 100 Zuschauern auch beim Sport auf festen Plätzen
sind wieder möglich. Ein vorangegangener negativer Test ist Pflicht.
Die Maskenpflicht am Platz entfällt, da zwischen den Plätzen ausreichend
Abstand gehalten werden muss.
- Kontaktloser
Gruppensport außen ist unter Aufsicht einer Trainerin oder eines
Trainers mit maximal fünf Personen aus maximal fünf Haushalten wieder
möglich.
- Das Verbot vom Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit entfällt.
Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 (stabil = an 5 Werktagen in Folge, Samstag zählt mit):
- Kulturelle
und gastronomische Angebote in Innenräumen können mit entsprechendem
Testkonzept und festen Plätzen wieder wahrgenommen werden.
- Angebote
auf Ausflugsschiffen sind grundsätzlich analog zu den Regelungen in der
Gastronomie wieder möglich. Dabei ist die aktuelle Inzidenz „Unter 100“
oder „Unter 50“ entscheidend.
Darüber hinaus wurde
die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung an die neue Version der
Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes angepasst, die dieser am
13. Mai 2021 erlassen hat. Neben den Ausnahmen für symptomlose geimpfte
und symptomlose genesene Personen gibt es nur kleinere Anpassungen:
Beispielweise können sich Einreisende aus einfachen Risikogebieten
sofort „freitesten“ lassen und nicht erst nach fünf Tagen. Zudem müssen
sich Kinder bis zum sechsten Geburtstag nicht auf eine Infektion mit dem
Coronavirus testen lassen.
Sollte sich der positive
Trend wie bisher fortsetzen, so ist ab dem 2. Juni eine dritte Stufe des
Perspektivplans Rheinland-Pfalz vorgesehen, die weitere Erleichterungen
im Bereich des Tourismus, der Freizeit, des Sports und der Kultur
vorsieht.