In Kürze
verschicken die Kreisverwaltungen ein bereits teilausgefülltes Formular für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2021 an alle
Antragsteller. Damit wird die Pflanzung/Fertigstellung der Rebanlagen der
Kreisverwaltung gemeldet. Daraufhin findet die Vor-Ort-Kontrolle statt, die
frühzeitig beginnen soll.
Alle Antragsteller,
die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb aufgefordert,
die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen abzugeben.
Alle
Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2021 (Seite 13/14) und Checkliste
(letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt. Die Anlage 2 enthält ein
Anschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Fertigstellungsmeldung,
die unbedingt zu beachten sind.
Die
Fertigstellungsmeldung kann über das Weininformationsportal (WIP) der
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt ausgefüllt
werden. https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/
Die Richtlinie ist
über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/
Die Vorlage einer
Bankbürgschaft für die Auszahlung eines Vorschusses bis zum 15.10.2021 ist in
diesem Jahr nicht möglich.