Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2021

    In Kürze verschicken die Kreisverwaltungen ein bereits teilausgefülltes Formular für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2021 an alle Antragsteller. Damit wird die Pflanzung/Fertigstellung der Rebanlagen der Kreisverwaltung gemeldet. Daraufhin findet die Vor-Ort-Kontrolle statt, die frühzeitig beginnen soll.

    Alle Antragsteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb aufgefordert, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen abzugeben.

    Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2021 (Seite 13/14) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt. Die Anlage 2 enthält ein Anschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Fertigstellungsmeldung, die unbedingt zu beachten sind.

    Die Fertigstellungsmeldung kann über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden. https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/

    Die Richtlinie ist über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/

    Die Vorlage einer Bankbürgschaft für die Auszahlung eines Vorschusses bis zum 15.10.2021 ist in diesem Jahr nicht möglich.

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