Abstufung Kreisstraße 41: Kreisausschuss stimmt Vereinbarung zu

    Der Kreisausschuss des Donnersbergkreises hat in seiner jüngsten Sitzung dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Zuge der Kreisstraße 41 zwischen der Kreisstraße 10 und dem ehemaligen Bahnhof Langmeil zugestimmt.

    Die Kreistrasse K 41 zwischen der Kreisstraße K 10 und dem ehemaligen Bahnhof Langmeil (Raiffeisenstraße) hat keine Netzfunktion im klassifizierten Straßennetz und die Verkehrsbedeutung als Kreisstraße ist nicht gegeben. Die K 41 hat den Charakter einer Sackgasse, die Kreisstraße endet nach 313 Metern am ehemaligen Bahnhof Langmeil. Die K 41 ist kraft Gesetzes entsprechend der §§ 37 und 38 Landesstraßengesetz (LStrG) abzustufen, da wegen der Sackgasse kein überörtlicher Verkehr aufgenommen werden kann und somit die Netzfunktion und die Verkehrsbedeutung als Kreisstraße nicht gegeben sind.

    Da es sich bei dem Bereich „Langmeiler Bahnhof" um einen Ortsteil gem. § 34 BauGB handelt, ist es möglich, den Streckenzug letztmalig vor Abstufung mit Unterstützung von Fördergeldern des Landes auszubauen. Der Kreis trägt die Kosten in den Grenzen des Bestandes, alle darüber hinaus gehenden Leistungen trägt die Ortsgemeinde oder der jeweilige Ver- oder Entsorger. Die Modalitäten zum Ausbau werden in einer separaten Ausbauvereinbarung erfasst.

    Ebenfalls wird auf Kosten des Donnersbergkreises das Brückenbauwerk saniert. Nach Fertigstellung der gemeinsamen Baumaßnahme ist der Straßenabschnitt abzustufen. Die Ortsgemeinde Winnweiler und der Verbandsgemeinderat Winnweiler haben der Vereinbarung zugestimmt. Der Donnersbergkreis beabsichtigt die entsprechenden Mittel für den Ausbau der Raiffeisenstraße im Ortsteil Langmeil im Haushalt 2022 in Höhe von insgesamt 400.000 Euro bei Landeszuschüssen von 260.000 Euro zu veranschlagen. Das alles unter dem Vorbehalt der Zuschussbewilligung durch das Land.

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