Bedarfs- und Entwicklungsplan fortgeschrieben

    Der Kreistag des Donnersbergkreises hat in seiner jüngsten Sitzung die Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplans der überörtlichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes für den Donnersbergkreis im Bereich der Ausstattung und der Einrichtungen beschlossen.

    Die Aufgaben der Landkreise im Brand- und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz sind im Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) und der Feuerwehrverordnung (FwVO) geregelt. Nach § 5 Abs. 1 LBKG haben die Landkreise zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz unter anderem Ausrüstungen des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen allgemeinen Hilfe bereitzuhalten sowie dafür zu sorgen, dass Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes bereitstehen und über die erforderliche Ausrüstung verfügen.

    Im Donnersbergkreis werden die Bedarfe an die überörtlichen Aufgaben sowie die notwendige Ausstattung und die erforderlichen Einrichtungen in einem jährlich fortzuschreibenden „Bedarfs- und Entwicklungsplan" erfasst. Er ist Grundlage für die mittelfristige Finanzplanung und für die Beantragung von Landeszuschüssen notwendig.

    Diese Fortschreibung stellte Eberhard Fuhr, der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Donnersbergkreises, in den jüngsten Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages vor. Der Kreistag des Donnersbergkreises hatte in seiner Sitzung am 4. November 2020 den ersten „Bedarfs- und Entwicklungsplan 1.0 der überörtlichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes für den Donnersbergkreis“ nach vorheriger Empfehlung des Kreisausschusses vom 3. November 2020 beschlossen.

    Die sich im Laufe des vergangenen Jahres ergebenen Bedarfe wurden nun in die Fortschreibung des Planes aufgenommen. Darüber hinaus wurde der Bereich der Ausbildung/Kreisausbildung erweitert. Maßgeblich geprägt wurden die Planungen durch die Häufung der Starkregenereignisse im Donnersbergkreis in 2021 (Kirchheimbolanden, mehrfach Stetten und Eisenberg) sowie insbesondere durch die Flutkatastrophe im Ahrtal, wie Fuhr erläuterte. Darüber hinaus hat das Landesamt für Umwelt (LfU) Landschaftsanalysen durchgeführt. Nach diesen Auswertungen, dargestellt auf einer Starkregen-Gefahrenkarte, sind im Donnersbergkreis 71 von 81 Gemeinden in die Gefährdungslage „hoch" eingestuft. Je fünf weitere in „mäßig“, beziehungsweise „gering“. Auch die Häufigkeit von Wald- und Vegetationsbränden nach langen Trockenheitsphasen dürfe nicht unbeachtet bleiben, sagte der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur.

    Zum Schutz der Bevölkerung und damit zur Sicherung und Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz seien die in der Fortschreibung erfassten Anschaffungen und Änderungen daher unabweisbar. "Es sind etliche Geräte und Fahrzeuge, deren Sinnhaftigkeit sich demjenigen sofort erschließt, der mal im Ahrtal war oder auch bei den Einsätzen in Stetten. Wir prüfen bei jedem Fahrzeug auch eine interkommunale Zusammenarbeit. Bei Themen, die nur punktuell auftreten, braucht nicht jeder die gleichen Fahrzeuge zu haben", sagte Landrat Rainer Guth in der Kreistagssitzung - und fügte an: "Wir müssen nachlegen, um uns auf Katastrophenfälle vorzubereiten."

    Für das laufende Jahr und das kommende Jahr ist so ein Mehrbedarf von etwa 1,3 Millionen Euro bei Fahrzeugen und Ausrüstung vorgesehen. Der Kreisausschuss hatte bereits beschlossen, zwei watfähige Einsatzfahrzeuge anzuschaffen. Auch sind unter anderem die Anschaffung weiterer Fahrzeuge auf Unimog-Basis mit derselben Eigenschaft vorgesehen, zudem  Wechselladerfahrzeuge und Abrollbehälter. Diese könnten, so berichtete Fuhr, schnell mit der gerade benötigten Ausrüstung beladen werden.

    Nach einem intensiven Austausch der Kreistagsmitglieder, unter anderem auch die Anschaffung eines Teleskopladers betreffend oder die Einbindung von Landwirten bei Einsätzen und verbunden mit einem Dank an alle Hilfskräfte im Rettungswesen, stimmte der Kreistag bei einer Enthaltung der Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplans der überörtlichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes für den Donnersbergkreis im Bereich der Ausstattung und der Einrichtungen zu.

    Thema der Diskussion war auch die Sirenenausstattung. Hier sieht der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur gute Aussichten, im nächsten Jahr anfangen zu können. Kreistagsmitglied Michael Cullmann (SPD) regte an, aufgrund des hohen Betrages auch über bewegliche Sirenenanlagen nachzudenken, die dann gezielt in bestimmten Ortschaften eingesetzt werden könnten.

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