Die Ergebnisse der Schalte der Länderchefs

    Mehr Impfen, mehr Testen, mehr 2G: Das sind Ergebnisse der Schalte der Länderchefs und -chefinnen. "Wir haben große Kraft in die Impfkampagne gesetzt, aber es gibt noch immer zu viele Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen. Deswegen können wir nicht wieder einen Lockdown für die gesamte Gesellschaft verhängen. Wir halten aber einen Lockdown für Ungeimpfte für eine Schutzmaßnahme, um die vierte Welle zu brechen, ohne dass wir wieder Schulen, Kitas, Einzelhandel, Kultureinrichtungen, Betriebe oder Hotel und Gastronomie schließen müssen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Schalte.

    „Viele fragen sich, warum die Intensivstationen trotz Impfung wieder volllaufen. Die Gründe sind vielfältig: Ungeimpfte Patienten bleiben länger auf den Intensivstationen, wir haben Pflegepersonal durch die lange, kräftezehrende Coronapandemie in Krankenhäusern verloren. Und wir haben in Rheinland-Pfalz bislang nicht grundsätzlich dringende Operationen verschoben, um Platz für COVID19-Patienten und Patientinnen zu schaffen. Und das wollen wir auch weiterhin verhindern, denn es ist für Menschen mit einer Krebserkrankung oder einer Herzerkrankung eine große Belastung, wenn ersehnte und dringende Operationen nicht durchgeführt werden können“, sagte Malu Dreyer weiter.

    Ihr sei wichtig, dass Bund und Länder weiterhin geschlossen gegen die Pandemie kämpfen und sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen und damit der Bevölkerung auch Orientierung geben. Das neue Infektionsschutzgesetz ermögliche es den Ländern, auch nach dem 24. November rechtssicher die Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die das jeweilige Geschehen notwendig macht. „Wir haben einen Instrumentenkasten, der aktuell in bestimmten Bereichen weitergeht als die bislang angewandten Maßnahmen: Das sind 3-G am Arbeitsplatz, 3-G im öffentlichen Personennahverkehr und in den Zügen des Regional- und Fernverkehrs (außer Schülerbeförderung) und 2-G bei Freizeitveranstaltungen, Kultur, Hotel und Gastro und körpernahen Dienstleistungen. Für Kinder und Jugendliche sollen dabei besondere Regeln gelten. Wir weiten die Testpflicht aus, machen kostenfreie Bürgertests wieder möglich und forcieren das Boostern für alle ab 18 Jahre“, so die Ministerpräsidentin.

    Die Punkte im Einzelnen

    Impfangebote ausweiten – Boostern forcieren

    „Entscheidend bleiben Erst und Zweitimpfungen für bisher Ungeimpfte; aber auch den Auffrischungsimpfungen kommt eine immer wichtigere Rolle im Kampf gegen die Pandemie zu. Da der Bedarf für alle weiter stark ansteigen wird, haben wir in Rheinland-Pfalz das bestehende Impfangebot der Ärzteschaft, der mobilen Impfteams und der Impfbusse bereits um 21 Impfstellen in Krankenhäusern und acht Impfzentren erweitert. Alle Bürger und Bürgerinnen sollen eine Booster-Impfung anhand der Empfehlung der Ständigen Impfkommission erhalten können, wenn die Zweitimpfung mindestens fünf Monate zurückliegt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir werden uns auch vorbereiten, dass Kinder zwischen 5 und 12 Jahren geimpft werden können, sobald die EMA dies genehmigt und der Bund den dazu notwendigen Impfstoff geliefert hat.“

    Schutz von vulnerablen Gruppen in Pflegeeinrichtungen

    „Es gibt zunehmend wieder Infektionsfälle bei den vulnerablen Gruppen, insbesondere bei älteren pflegebedürftigen Menschen“, so die Ministerpräsidentin. Daher habe Rheinland-Pfalz bereits eine tägliche Testpflicht für nicht geimpftes Personal in Krankenhäusern eingeführt. Dies gelte auch für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in ähnlichen Einrichtungen.

    „Daher ist es erforderlich, dass bundeseinheitlich alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie alle Besucher und Besucherinnen in diesen Einrichtungen eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Auch geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen regelmäßig ein negatives Testergebnis vorweisen. Diese Tests können auch als Eigentest durchgeführt werden. Ein möglichst lückenloses Monitoring-System soll dies kontrollieren und auch erfassen, wie viele Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung die „Booster“-Impfung erhalten haben. Wir müssen besonders die vulnerablen Gruppen zusätzlich schützen. Die Länder halten es für erforderlich, dass einrichtungsbezogen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Länder bitten den Bund, dies schnellstmöglich umzusetzen.“

    3G –Regelung am Arbeitsplatz

    „Der Arbeitsplatz muss coronasicher sein. Daher bedarf es einer bundesweiten Vorgabe, dass nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G-Regelung). Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Die Arbeitgeber sollen weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Dort, wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden“, so die Ministerpräsidentin.

    3G-Regelung im ÖPNV

    Bei der Beförderung von Personen in Bussen, S- und U-Bahnen, in Zügen, im Fährverkehr und in Flugzeugen sei es gerade bei hohen Inzidenzen schwerer möglich, die Kontaktpersonen einer infizierten Person nachzuvollziehen. Daher soll im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Schülerverkehre sind davon ausgenommen. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

    2G-Regelung für Veranstaltungen, Gastronomie, Hotels und körpernahe Dienstleistungen

    Bei nicht geimpften Personen verläuft die Corona-Erkrankung wesentlich häufiger schwer. Sie weisen ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko für andere auf. Daher seien besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt, so die Ministerpräsidentin. „Wir werden daher auch in Rheinland-Pfalz ab einem Schwellenwert der Hospitalisierungsrate über 3 den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen – in Innenräumen – sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen. Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale Infektionsgeschehen. Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von diesen Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert“, so die Ministerpräsidentin.

    2G plus ab Hospitalisierungsrate über 6

    „Wenn der Schwellenwert der Hospitalisierungsrate 6 überschreitet, werden wir in Rheinland-Pfalz in weiten Bereichen auch bei geimpften und genesenen Personen ein negatives Testergebnis notwendig machen.“

    (2G plus)Länderöffnungsklausel ab Hospitalisierungsrate über 9

    „Wir haben die Möglichkeit, ab einer Hospitalisierungsrate von 9 mit der Zustimmung des Parlamentes bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems weitergehende landesrechtliche Schutzmaßnahmen zu treffen.“

    Kostenloses Testen bis zum 20. März 2022

    „Wir begrüßen, dass der Bund wieder die Bürgertests kostenlos anbietet“, so die Ministerpräsidentin.

    Strafverfolgung bei Fälschung von Impf- und Testzertifikaten

    „Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass die Nachweise über eine erfolgte Impfung oder Genesung gültig und korrekt ausgestellt sind. Das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz sorgt dafür, dass diejenigen, die Impf- und Genesenenzertifikate fälschen oder gefälschte Nachweise nutzen, künftig rechtssicher bestraft werden können. Das gilt auch für diejenigen, die sich mit gefälschten Nachweisen ein elektronisches Impf- oder Genesenenzertifikat ausstellen lassen wollen. Strafbar ist es auch, eine falsche Testbescheinigung auszustellen. Das ist kein Kavaliersdelikt, daher werden in Rheinland-Pfalz gezielte Kontrolltage vornehmen“, so die Ministerpräsidentin.

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