Rechnungsprüfungsausschuss befasst sich mit Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020

    Der Rechnungsprüfungsausschuss des Donnersbergkreises hat sich unter Vorsitz von Christoph Stumpf in seiner jüngsten Sitzung im Bürgerhaus in Einselthum mit der Jahresrechnung des Donnersbergkreises für das Haushaltsjahr 2020 befasst.

    Wie Finanzabteilungsleiter Matthias Nunheim und Andre Schumacher anhand einer Präsentation erläuterten, weist das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 bei Erträgen von 126.618.368,18 Euro und Aufwendungen von 127.731.795,96 Euro einen Jahresfehlbetrag von 1.113.427,78 € aus und ist damit um 5.194.195,22 € besser als geplant. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 ergibt sich aber eine Verschlechterung von 3.530.410,62 Euro. Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung beläuft sich auf 6.819.035,24 Euro, die Bilanzsumme auf 214.802.991,52 Euro.

    Die Haushaltsverbesserung ist auch im Kontext mit der in 2020 aufgetretenen Corona-Pandemie zu sehen. Der Einbruch der Konjunktur durch die Corona-Einschränkungen hat nicht zum Einbruch des Kreishaushaltes geführt. Hier haben die schnellen und massiven Stützungsprogramme des Bundes wie die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle oder
    die Erhöhung des Bundesanteils ihre Wirkung entfaltet. Ebenso hat das Land mit seiner Corona-Soforthilfepauschale wertvolle Unterstützung geleistet. Nichts desto trotz bleibt der weitere Pandemieverlauf abzuwarten.

    Der Donnersbergkreis ist und bleibt auf nicht absehbare Zeit überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich durch das negative Jahresergebnis 2020 etwas verschlechtert und sich von 46.084.241,48 Euro um 1.234.034,55 Euro auf 47.318.276,03 Euro erhöht. Die Kreditverbindlichkeiten sind von 86.177.265,34 Euro um 5.430.398,97 Euro auf 80.746.866,17 Euro gesunken. Die Gesamtverbindlichkeiten belaufen sich noch immer auf knapp 94 Millionen Euro. Durch die immer noch hohe Verschuldung besteht ein hohes Zinsstrukturrisiko. Ein Anstieg der Zinssätze bei den
    Liquiditätsdarlehen (63,4 Millionen Euro) würde zu erheblichen Belastungen für den Haushalt führen.

    Die Entschuldung des Donnersbergkreises auf der einen Seite und die stetig steigenden Aufwendungen im Jugend- und Sozialbereich auf der anderen Seite stehen im krassen Gegensatz und bleiben daher die zentrale Aufgabe für die nächsten Jahre. Die Reform der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat keine Entlastung beim Fehlbetrag der größten Einzelposition im Kreishaushalt gebracht. Es muss ein besonderes Augenmerk auf die Neuordnung des
    Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) gelegt werden.

    Rüdiger van der Auwera, der Leiter des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes, berichtete, dass der Jahresabschluss 2020 in seiner Gesamtaussage aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Donnersbergkreises entspricht. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes gibt es keine Bedenken gegen die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Landrates und der Kreisbeigeordneten.

    Der Rechnungsprüfungssausschuss empfiehlt dem Kreistag den Jahresabschluss des Donnersbergkreises für 2020 festzustellen, weiterhin, dem Landrat als Leiter der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, vertretungsweise auch den Kreisbeigeordneten, für das Jahr 2020 Entlastung zu erteilen und die im Haushaltsjahr aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen zu genehmigen.




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