Nachdem die Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetz
in Kraft getreten ist und mit diesem die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt, haben
sich die Kreisverwaltung Donnersbergkreis sowie die
Verbandsgemeindeverwaltungen Eisenberg, Göllheim, Kirchheimbolanden,
Nordpfälzer Land und Winnweiler dazu entschieden, dass der Zutritt für
Besucherinnen und Besucher der Verwaltungen bis auf Weiteres
nur noch nach der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) möglich ist.
Bürgerinnen und Bürger, die nicht zweifach
geimpft oder genesen sind, müssen demnach einen professionellen Schnelltest
vorweisen, der von zugelassenen Teststellen vorgenommen wurde. In allen
Verwaltungen gilt zudem die Pflicht zum Tragen eines medizinischen
Mund-Nasen-Schutzes.
Ziel
ist es, weitere Infektionen zu vermeiden – es ist eine Regelung zum Schutz der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Verwaltungen und der Bürgerinnen und Bürger. Die
3G-Regelung gilt auch bei der Annahme von Abfall an den
Deponien in Eisenberg, Winnweiler, Mannweiler-Cölln sowie der
Elektroschrott-Annahmestelle in Marnheim. Gemäß der aktuellen
Corona-Schutz-Verordnung sind Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren von diesen
Maßnahmen ausgenommen.
Ebenso gilt, dass auch am Donnerstag das Kreishaus
nur nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich ist. Davon unberührt sind
Bürgerinnen und Bürger, die am Empfang nur etwas abgeben oder Müllsäcke abholen
möchten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen zu den üblichen
Öffnungszeiten der Kreisverwaltung telefonisch sowie per E-Mail für Anfragen
zur Verfügung.