Falls Sie noch einen Führerschein in Papierform besitzen und
zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 zählen, müssen Sie diesen bis 19.
Januar 2022 umtauschen. Auf der
Führerscheinstelle kann es aufgrund erhöhter Antragszahlen zu
Verzögerungen kommen. Den Antrag sollten Betroffene bis spätestens Ende
November einreichen, denn alle Führerscheine bundesweit werden in der Bundesdruckerei in
Berlin gefertigt. Deshalb ist auch hier mit längeren Produktionszeiten zu
rechnen.
Wo beantrage ich den Führerschein-Umtausch?
Den Umtausch können Sie bei Ihrer jeweiligen
Verbandsgemeindeverwaltung – Bürgerbüro – oder bei unserer Führerscheinstelle in
der Kreisverwaltung Donnersbergkreis beantragten. Hierfür ist eine persönliche
Vorsprache nötig. Bitte beachten Sie hierbei die jeweiligen Öffnungszeiten und
ein evtl. Terminsystem bei Ihrer Anlaufstelle.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Sie benötigen Ihren bisherigen Führerschein, ein gültiges
Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild.
Was passiert mit meinem alten Führerschein?
Ihren bisherigen Führerschein bekommen Sie auf Wunsch
entwertet zurück.
Wieviel kostet der Umtausch?
Der Führerschein-Umtausch kostet 25,30 €.
Sie können auch den Direktversandt beantragen. Für diesen
erhöhen sich die Gebühren dann um 5,00 €, dafür wird Ihnen der neue
Führerschein direkt nach Hause gesandt.
Foto: Mondisso auf Pixabay