Umtauschpflicht: Papierführerscheine Werden ungültig

    Falls Sie noch einen Führerschein in Papierform besitzen und zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 zählen, müssen Sie diesen bis 19. Januar 2022 umtauschen. Auf der  Führerscheinstelle kann es aufgrund erhöhter Antragszahlen zu Verzögerungen kommen. Den Antrag sollten Betroffene bis spätestens Ende November einreichen, denn alle Führerscheine bundesweit werden in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Deshalb ist auch hier mit längeren Produktionszeiten zu rechnen.

    Wo beantrage ich den Führerschein-Umtausch?

    Den Umtausch können Sie bei Ihrer jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung – Bürgerbüro – oder bei unserer Führerscheinstelle in der Kreisverwaltung Donnersbergkreis beantragten. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache nötig. Bitte beachten Sie hierbei die jeweiligen Öffnungszeiten und ein evtl. Terminsystem bei Ihrer Anlaufstelle.

    Welche Unterlagen sind erforderlich?

    Sie benötigen Ihren bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild.

    Was passiert mit meinem alten Führerschein?

    Ihren bisherigen Führerschein bekommen Sie auf Wunsch entwertet zurück.

    Wieviel kostet der Umtausch?

    Der Führerschein-Umtausch kostet 25,30 €.

    Sie können auch den Direktversandt beantragen. Für diesen erhöhen sich die Gebühren dann um 5,00 €, dafür wird Ihnen der neue Führerschein direkt nach Hause gesandt.


    Foto: Mondisso auf Pixabay


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