Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

    Anträge für die Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2023 (Antragsverfahren Teil 1) können gestellt werden. Dafür gibt es aber nur noch einen Termin.

    Für den Antragszeitraum 2022 gibt es lediglich vom 2. bis 21. Mai 2022 einen Antragszeitraum. Der Korridor im Herbst entfällt.

    Foto: congerdesign auf Pixabay

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