Der Hintergrund
Viele
Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und
Wohnungszahlen, beispielsweise zur Bedarfsplanung der Kindertagesstätten oder
für die Einteilung von Wahlkreisen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen
zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig.
In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass
die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist
der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine
Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die
seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll – die Europäische Union verpflichtet
die Mitgliedsstaaten dazu. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende
Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.
Die
Daten werden nur anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum,
etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der
Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass
Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und
gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Die stichprobenartigen
Befragungen sind nötig, weil in bestimmten Bereichen Menschen über die Melderegister
nicht vollständig zu erfassen sind.
Wann geht es konkret los und was wird erfasst?
Alle Angaben, die im Rahmen der
Befragung gemacht werden, müssen sich auf den 15. Mai beziehen. Die
stichprobenartigen Befragungen von Bürgerinnen und Bürgern beginnen am 16. Mai
und dauern bis zum 7. August. Wiederholungsbefragungen sollen bis Ende Oktober
abgeschlossen sein. Es ist vor allem eine registergestützte Volks-, Gebäude-
und Wohnungszählung, um die amtliche Einwohnerzahl festzustellen,
Strukturmerkmale zur Bevölkerung sowie zum Gebäude- und Wohnungsbestand zu
gewinnen. Es geht um allgemeine Themenbereiche der Lebenssituation, etwa
Angaben zur Haushaltsgröße, zum Namen, zum Geschlecht, zum Familienstand und
zur Staatsangehörigkeit.
Was heißt registergestützt?
Bereits vorhandene Behördendaten
werden einbezogen und mit stichprobenartigen Haushaltsbefragungen verfeinert,
die Genauigkeit der Daten wird so überprüft. Zudem werden ergänzende
Informationen gewonnen, die nicht in den Verwaltungsregistern enthalten sind,
beispielsweise der Bildungsstand oder die Erwerbsbeteiligung.
Wie viele Menschen werden befragt?
Für die Haushaltebefragungen werden
circa zehn Prozent der Bevölkerung zufällig ausgewählt. In Wohnheimen und
Gemeinschaftsunterkünften wird es keine Stichproben, sondern eine vollständige
Befragung geben – wegen hoher Fluktuationen sind die vorhandenen Daten häufig
ungenau. Es geht beispielsweise um Alten- und Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten
oder Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge. Die Einrichtungsleitungen
übermitteln in einem Online-Fragebogen stellvertretend alle relevanten
Informationen, zum Beispiel Anzahl und Namen der Bewohnerinnen und Bewohner.
Eigens befragt werden aber Personen in Wohnheimen, da sie einen eigenen
Haushalt führen.
Muss man Auskunft geben?
Alle Personen, die an der
Anschrift der Stichprobe wohnen, sind gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Wer
die Auskunft verweigert, dem droht ein Zwangsgeld von mindestens 300 Euro.
Was passiert mit meinen Daten?
Datenschutz hat höchste
Priorität. Die Daten werden verschlüsselt, verschlüsselt übermittelt und geheim
gehalten. Persönliche Angaben werden nicht weitergegeben und schnellstmöglich
wieder gelöscht. Die Einzeldaten werden auch nicht an Dritte und auch nicht an
Behörden außerhalb der Statistik weitergegeben. Sobald es möglich ist, werden
die persönlichen Daten von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, um Rückschlüsse
auf Personen auszuschließen. Um den Datenschutz einzuhalten, müssen die Erhebungsbeauftragten
– die „Interviewer“ – eine Verpflichtungserklärung abgeben. Die Geheimhaltungspflicht
besteht auch, wenn sie ihre Aufgabe erfüllt haben. Grundsätzlich unterliegen
alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Interviewerinnen
und Interviewer der gesetzlichen Schweigepflicht und der statistischen
Geheimhaltungspflicht. Spätestens nach vier Jahren werden die erhobenen Daten
gelöscht. Vor dem Interview gibt es eine rechtliche Unterrichtung, also eine
Aufklärung über die Verwendung der Daten. Wer weitere Fragen hat, kann sich an
die Datenschutzbeauftragten der Länder wenden, auch unter statistikportal.de im
Bereich Datenschutz gibt es weitere Informationen.
Was machen die Erhebungsbeauftragten?
Nach einer schriftlichen
Ankündigung suchen sie die Personen an der Stichprobenadresse auf. Beim Termin
des persönlichen Interviews stellen sie fest, wie viele Menschen dort leben. Ein
Teil der Befragten muss zusätzlich in einem Online-Fragebogen (bei Bedarf kann
auch ein Papierfragebogen genutzt werden) Auskunft zur Wohnsituation, zur
Schul- und Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit geben. In wenigen Haushalten
und Wohnheimen wird mit einer Wiederholungsbefragung die Qualität der
Zensusergebnisse überprüft. In einem Online-Fragebogen beantworten zudem alle
Personen mit Haus- und Wohnungseigentum oder deren Verwaltungen Fragen zu ihren
Immobilien, zum Beispiel zu Baujahr, Größe, Ausstattung und Miete. Im
Donnersbergkreis sind nach übergeordneten Vorgaben alle Haushalte für weitergehende
Befragungen zu Erwerbstätigkeit, Ausbildung etc. vorgesehen, ausgenommen davon
sind nur die Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Hier werden nur Basisdaten
erhoben.
Wie lange vorher werde ich über den Termin informiert - und was ist, wenn ich dann nicht kann?
Eine Woche vorher werden die zu
befragenden Personen über den Termin informiert. Wer dann nicht kann, sollte
die Interviewerin oder den Interviewer kontaktieren, um einen Alternativtermin
zu vereinbaren. Die Kontaktdaten sind in der Termininformation angegeben.
Sollte ein Interviewer niemanden antreffen, gibt es einen zweiten Versuch. Ist
auch dieser erfolglos, wird eine Mahnung zugeschickt mit der Androhung des
Zwangsgelds.
Welche Qualifikationen müssen die ausgewählten Interviewer mitbringen?
Zuverlässig,
verantwortungsbewusst, kontaktfreudig, redegewandt und selbstsicher sollen sie sein,
sie müssen gewissenhaft und genau arbeiten und die vertraulichen Informationen für
sich behalten. Zudem sollen sie zeitlich flexibel, mobil, volljährig sein und
einen Wohnsitz in Deutschland haben. Ebenso sollten sie über gute
Deutschkenntnisse verfügen, Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
Sie
werden ausführlich geschult und erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine
Aufwandsentschädigung.
Wer kann mir weitere Informationen geben?
Die
Erhebungsstelle des Donnersbergkreises, Uhlandstraße 2, 67292
Kirchheimbolanden. Zuständige Mitarbeiterinnen sind Patricia Schmidt und Aylin
Aksoy, Telefon 06352/710-317, E-Mail
Foto: Statistische Ämter des Bundes und der Länder