Der Zensus startet bald: Wichtige Fragen und Antworten

    Am 15. Mai starten die Befragungen für den Zensus und dauern bis zum 7. August. Doch worum geht es dabei nochmal und was müssen die Bürgerinnen und Bürger beachten? Eine Übersicht.

    Der Hintergrund

    Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen, beispielsweise zur Bedarfsplanung der Kindertagesstätten oder für die Einteilung von Wahlkreisen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll – die Europäische Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

    Die Daten werden nur anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Die stichprobenartigen Befragungen sind nötig, weil in bestimmten Bereichen Menschen über die Melderegister nicht vollständig zu erfassen sind.

    Wann geht es konkret los und was wird erfasst?

    Alle Angaben, die im Rahmen der Befragung gemacht werden, müssen sich auf den 15. Mai beziehen. Die stichprobenartigen Befragungen von Bürgerinnen und Bürgern beginnen am 16. Mai und dauern bis zum 7. August. Wiederholungsbefragungen sollen bis Ende Oktober abgeschlossen sein. Es ist vor allem eine registergestützte Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, um die amtliche Einwohnerzahl festzustellen, Strukturmerkmale zur Bevölkerung sowie zum Gebäude- und Wohnungsbestand zu gewinnen. Es geht um allgemeine Themenbereiche der Lebenssituation, etwa Angaben zur Haushaltsgröße, zum Namen, zum Geschlecht, zum Familienstand und zur Staatsangehörigkeit.

    Was heißt registergestützt?

    Bereits vorhandene Behördendaten werden einbezogen und mit stichprobenartigen Haushaltsbefragungen verfeinert, die Genauigkeit der Daten wird so überprüft. Zudem werden ergänzende Informationen gewonnen, die nicht in den Verwaltungsregistern enthalten sind, beispielsweise der Bildungsstand oder die Erwerbsbeteiligung.

    Wie viele Menschen werden befragt?

    Für die Haushaltebefragungen werden circa zehn Prozent der Bevölkerung zufällig ausgewählt. In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wird es keine Stichproben, sondern eine vollständige Befragung geben – wegen hoher Fluktuationen sind die vorhandenen Daten häufig ungenau. Es geht beispielsweise um Alten- und Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge. Die Einrichtungsleitungen übermitteln in einem Online-Fragebogen stellvertretend alle relevanten Informationen, zum Beispiel Anzahl und Namen der Bewohnerinnen und Bewohner. Eigens befragt werden aber Personen in Wohnheimen, da sie einen eigenen Haushalt führen.

    Muss man Auskunft geben?

    Alle Personen, die an der Anschrift der Stichprobe wohnen, sind gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Wer die Auskunft verweigert, dem droht ein Zwangsgeld von mindestens 300 Euro. 

    Was passiert mit meinen Daten?

    Datenschutz hat höchste Priorität. Die Daten werden verschlüsselt, verschlüsselt übermittelt und geheim gehalten. Persönliche Angaben werden nicht weitergegeben und schnellstmöglich wieder gelöscht. Die Einzeldaten werden auch nicht an Dritte und auch nicht an Behörden außerhalb der Statistik weitergegeben. Sobald es möglich ist, werden die persönlichen Daten von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, um Rückschlüsse auf Personen auszuschließen. Um den Datenschutz einzuhalten, müssen die Erhebungsbeauftragten – die „Interviewer“ – eine Verpflichtungserklärung abgeben. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch, wenn sie ihre Aufgabe erfüllt haben. Grundsätzlich unterliegen alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Interviewerinnen und Interviewer der gesetzlichen Schweigepflicht und der statistischen Geheimhaltungspflicht. Spätestens nach vier Jahren werden die erhobenen Daten gelöscht. Vor dem Interview gibt es eine rechtliche Unterrichtung, also eine Aufklärung über die Verwendung der Daten. Wer weitere Fragen hat, kann sich an die Datenschutzbeauftragten der Länder wenden, auch unter statistikportal.de im Bereich Datenschutz gibt es weitere Informationen.

    Was machen die Erhebungsbeauftragten?

    Nach einer schriftlichen Ankündigung suchen sie die Personen an der Stichprobenadresse auf. Beim Termin des persönlichen Interviews stellen sie fest, wie viele Menschen dort leben. Ein Teil der Befragten muss zusätzlich in einem Online-Fragebogen (bei Bedarf kann auch ein Papierfragebogen genutzt werden) Auskunft zur Wohnsituation, zur Schul- und Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit geben. In wenigen Haushalten und Wohnheimen wird mit einer Wiederholungsbefragung die Qualität der Zensusergebnisse überprüft. In einem Online-Fragebogen beantworten zudem alle Personen mit Haus- und Wohnungseigentum oder deren Verwaltungen Fragen zu ihren Immobilien, zum Beispiel zu Baujahr, Größe, Ausstattung und Miete. Im Donnersbergkreis sind nach übergeordneten Vorgaben alle Haushalte für weitergehende Befragungen zu Erwerbstätigkeit, Ausbildung etc. vorgesehen, ausgenommen davon sind nur die Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Hier werden nur Basisdaten erhoben.

    Wie lange vorher werde ich über den Termin informiert - und was ist, wenn ich dann nicht kann?

    Eine Woche vorher werden die zu befragenden Personen über den Termin informiert. Wer dann nicht kann, sollte die Interviewerin oder den Interviewer kontaktieren, um einen Alternativtermin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten sind in der Termininformation angegeben. Sollte ein Interviewer niemanden antreffen, gibt es einen zweiten Versuch. Ist auch dieser erfolglos, wird eine Mahnung zugeschickt mit der Androhung des Zwangsgelds.

    Welche Qualifikationen müssen die ausgewählten Interviewer mitbringen?

    Zuverlässig, verantwortungsbewusst, kontaktfreudig, redegewandt und selbstsicher sollen sie sein, sie müssen gewissenhaft und genau arbeiten und die vertraulichen Informationen für sich behalten. Zudem sollen sie zeitlich flexibel, mobil, volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Ebenso sollten sie über gute Deutschkenntnisse verfügen, Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil. Sie werden ausführlich geschult und erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

    Wer kann mir weitere Informationen geben?

    Die Erhebungsstelle des Donnersbergkreises, Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden. Zuständige Mitarbeiterinnen sind Patricia Schmidt und Aylin Aksoy, Telefon 06352/710-317, E-Mail

    Foto: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

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