Kreisverwaltung passt Corona-Schutzmaßnahmen im Kreishaus an

    Angesichts der Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Deutschland verändert auch die Kreisverwaltung des Donnersbergkreises nach einer vorherigen vorsorglichen Karenzzeit jetzt die Regeln im Kreishaus.

    Das bedeutet für die Besucherinnen und Besucher im Detail:

    • 3G: Die 3-G-Regel als Zutrittsbeschränkung zu den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung wird aufgehoben. Damit ist es nicht mehr notwendig, einen Impf- oder Genesenenstatus vorzuweisen beziehungsweise ein aktuelles negatives Testergebnis zu erbringen.
    • Masken: Die Masken-Tragepflicht bleibt weiterhin bestehen. Das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutz ist ausreichend.

    Weiterhin gilt, dass der Besuch des Kreishauses nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Das Abholen Gelber Säcke und von Glassäcken am Empfang ist aber auch nach wie vor zu den üblichen Öffnungszeiten spontan möglich.

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