Bezüglich des Gebührenbescheides Abfallentsorgung,
den Wohnraumeigentümer erhalten haben, gab es einige Rückfragen. „Wenn bei uns
ein Antrag eingeht, dass ein Wohnungseigentümer nun mehr Personen in seinem
Haushalt hat beziehungsweise eine Wohnung vermietet und deswegen größere oder
weitere Mülltonnen benötigt, wird ein automatisierter Prozess angestoßen“,
erläutert Landrat Rainer Guth. Dies bedeute, dass auch entsprechende
Gebührenbescheide automatisch versandt werden. „Wir sehen bei diesen Anträgen
nicht, ob es sich um Wohnraum handelt, der für Flüchtlinge zur Verfügung
gestellt wird. Da es natürlich bei solchen Anträgen immer den Wunsch gibt, die
größeren oder weiteren Mülltonnen so schnell als möglich zu erhalten, ist es
unser Ziel, hier auch schnellstmöglich alles abzuarbeiten“, berichtet der
Landrat weiter.
Dies soll mit einem solch automatisierten
Prozess erreicht werden. Dass nun Personen sehr zügig auch Gebührenbescheide
erhalten haben, die dringend benötigten Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung
stellen, und hier somit anderen Menschen in einer sehr schwierigen Situation
helfen möchten, habe sich nicht verhindern lassen. „Wir sind jedem einzelnen
dankbar, der Wohnraum zur Verfügung stellt und hiermit etwas Gutes tun will.
Und unser Ziel ist es, dass diese Personen mit zusätzlichen Kosten nicht
alleine gelassen werden. Die Müllgebühren sind hier nur ein Teil, Kosten für
Wasser, Abwasser, Strom oder Brennstoffe entstehen schließlich auch“, so der Landrat. Der Kreis gewährt
deswegen in solchen Fällen eine pauschale Erstattung für Nebenkosten. Dies ist
mit den Sozialämtern der Verbandsgemeindeverwaltungen abgestimmt. Die
Verbandsgemeindeverwaltungen erstatten wiederum diese Pauschalen.
„Wir sind sehr dankbar für alle, die sich in dieser schwierigen Situation für Menschen engagieren, die vor dem Krieg in ihrer Heimat geflohen sind. Das Engagement im Donnersbergkreis ist außergewöhnlich. Wir freuen uns auch weiterhin über jeden, der uns Wohnraum zur Verfügung stellen kann“, sagt der Landrat.
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