Bund und Länder vereinbaren Öffnungsschritte

    Bund und Länder haben sich am Mittwoch, 16. Februar 2022, darauf verständigt, die Corona-Maßnahmen stufenweise zurückzunehmen. Als Erstes sollen die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genese aufgehoben werden. Auch im Einzelhandel gibt es Erleichterungen.

    Die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens sollen bis zum 20. März in kontrollierten Schritten zurückgefahren werden. Das hat Kanzler Scholz gemeinsam mit den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer vereinbart.

    „Schritt für Schritt wollen wir in die Normalität gehen, angefangen bei der Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene und der Aufhebung der 2G-Regel im Handel. Damit sind Einkäufe für jedermann unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus möglich. In einem zweiten Schritt werden wir ab dem 4. März die 2Gplus-Regel in der Gastronomie aufheben. In Gastronomie und Hotellerie gilt, dass für Genesene, Geimpfte und Getestete die Angebote wieder offen stehen. Clubs und Diskotheken werden unter 2Gplus Regeln öffnen und wir werden wieder mehr Publikum bei überregionalen Großveranstaltungen zulassen. Im dritten und letzten Schritt werden ab dem 20. März alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt“, wird die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Konferenz der Regierungschefs und –chefinnen mit Bundeskanzler Olaf Scholz in einer Mitteilung des Landes zitiert. „Wir machen diese Lockerungen nicht von heute auf morgen, sondern mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit den Expertinnen und Experten“, unterstrich die Ministerpräsidentin.

    Handlungsfähig, wenn Infektionslage dies notwendig macht

    Bund und Länder hätten Vorsorge getroffen, um handlungsfähig zu sein, wenn die Infektionslage dies notwendig mache. Es werde auch nach dem 19. März möglich sein, dass die Länder mit Basis-Schutzmaßnahmen reagieren können. Hierzu zählen insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Test­erfordernisse vorzusehen, sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus. Darüber hinaus müssen für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen) auch weiterhin bereichsspezifische Schutz­maß­nahmen möglich sein, um besonders gefährdete Personen auch wirksam zu schützen.  Dies haben die Regierungschefinnen und Chefs der Bundesländer deutlich gemacht.

    Sollten sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern und weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sein, wird die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Dieses soll eine Regelung zu ergänzenden Schutzmaßnahmen für den Fall eines lokalen Ausbruchsgeschehens in einzelnen Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten enthalten, bei denen eine Überlastung der lokalen Kapazitäten des Gesundheitssystems droht.

    Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus verlängern 

    Von zentraler Bedeutung sei es zudem, dass zunächst weiterhin Masken getragen würden und sich Personen mit Symptomen konsequent selbst isolierten und testeten. Die Bundesregierung solle eine Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus entwickeln und die Testverordnung verlängern, so die Ministerpräsidentin.

    Impflücke schließen

    „Auch im Frühling schauen die Länder und die Bundesregierung natürlich auf den Herbst. Um dann bestmöglich gegen neue Virusvarianten geschützt zu sein, ist es wichtig, die Impflücke weiter zu schließen. Es ist nicht vorbei und es liegt an uns allen, das Virus zu besiegen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Ungeimpfte Personen, über 60-Jährige sowie Menschen mit Grunderkrankungen tragen das höchste Risiko für schwere Krankheitsverläufe durch eine Omikron-Infektion. Diese werden sich nach Ansicht des Expertenrats bei den Lockerungen wieder vermehrt infizieren und erkranken. Ich bitte die 2,8 Millionen ungeimpften Menschen dieser Altersgruppe sich impfen zu lassen. Wir werden weiter intensiv für das Impfen werben und niedrigschwellige Impfangebote machen. Impfen hilft, die dreifache Impfung ist das beste Instrument, um die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs zu minimieren und unser Land vor einer neuen Welle im Herbst zu bewahren“, unterstrich die Ministerpräsidentin. „Die konsequente Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht spielt dabei eine große Rolle“, so Malu Dreyer in der Mitteilung des Landes. Um Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Covid-19 Erkrankung zu schützen, setze die Landesregierung die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 15. März um. Beschäftigte in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich müssen künftig nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.

    Die Beschlüsse

    Folgende Beschlüsse wurden getroffen, die für Rheinland-Pfalz gelten sollen. Die nachfolgende Systematik basiert auf der gegenwärtigen Lageeinschätzung und Prognose. Vor jedem Schritt bleibt in beide Richtungen zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen lageangemessen sind:

    1. In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht Geimpften bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.

      Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein – in Rheinland-Pfalz ab dem 18. Februar. Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen jedenfalls medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen.

    2. In einem zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Über­nachtungs­angebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tages­aktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).

      Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.

      Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung) bzw. Genesene und Geimpfte mit tages­aktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innen­räumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchst­kapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht über­schritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personen­zahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Flankierend sollten medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.

    3. In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 entfallen alle tief­greifenderen Schutzmaßnahmen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutz­gesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Groß­raum­büros).

    Info

    Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

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