Berechtigung von Ukrainern zum Führen von Fahrzeugen im Land verlängert

    Der Landesbetrieb Mobilität hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die es aus der Ukraine Geflüchteten erlaubt, länger als bislang ein Kraftfahrtzeug im Land zu führen.

    Die Frist wurde auf zwölf Monate verlängert, maximal bis 23. Februar 2023. Es wird empfohlen, eine Kopie der Allgemeinverfügung mitzuführen.

    Foto: Bobtheskater auf Pixabay

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.