Genesenennachweis: Das ist zu beachten

    Die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes des Donnersbergkreises registriert vermehrt Anfragen zum Genesenennachweis.

    Dabei ist zu beachten, dass ein solcher einen durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache, als Papierdokument oder digital, bescheinigt. 

    Das gilt allerdings nur, wenn die Infektion durch einen positiven PCR-Test nachgewiesen wurde und die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt. 

    Nach einem positiven Antigen-Test zur Eigenanwendung hat man einen Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels Nukleinsäurenachweis des Coronavirus SARS-CoV-2. 

    Foto: geralt auf Pixabay

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