Helfen erfordert Mut, die Gleichgültigkeit zu überwinden. Mut aus dem Nichtstun auszubrechen und zu handeln. Mut zur Kommunikation und Kontakt mit anderen Helfenden. Helfen bedeutet dabei nicht unbedingt das aktive Eingreifen in eine Situation, sondern auch das Handeln aus der Distanz. Von niemanden wird verlangt, sich heldenhaft gegen den oder die Täter/innen zu stellen. Zu groß ist die Gefahr, selbst Opfer zu werden. Für den Preis für Zivilcourage sind nicht Leichtsinn und Draufgängertum, sondern besonnenes Handeln und Helfen in Notsituationen gefragt. Alle, die eine Gewalttat oder ein Unglück bemerken, können etwas für das Opfer tun, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
Wer zeigt Besonnenheit statt Gleichgültigkeit?
Im Rahmen des Preises für Zivilcourage sucht das rheinland-pfälzische Innenministerium Menschen,
die geholfen haben.
Menschen, die gegen die Wegseh-, Weghör- und Weggeh-Mentalität
gehandelt haben. Menschen, die beispielsweise als aufmerksame
Nachbarschaft, als Nothelfende, als Zeugin oder Zeuge einer Straftat oder als
Betreuende während oder nach einer Notsituation in Erscheinung getreten
sind.
Wer soll geehrt werden?
Der Preis für Zivilcourage soll an Menschen verliehen werden, die sich für andere eingesetzt haben. Daher kann jede Einzelperson geehrt werden, die engagierte Hilfe in einer besonderen Situation (beispielweise Bezeugen einer Gewalt- oder Straftat, Leisten von Nothilfe) gezeigt hat. Der Preis richtet sich in erster Linie an Einzelpersonen. Gruppen, Vereine und Institutionen werden nur in Ausnahmefällen ausgezeichnet, da es vergleichbare Ausschreibungen der Landesregierung gibt, die diese Zielgruppe adressiert.
Wie schlage ich geeignete Personen vor?
Vorschläge sind Mittels der bereitgestellten Formulare unter https://kriminalpraevention.rlp.de/de/unsere-themen/wettbewerbe/preis-fuer-zivilcourage/ einzureichen. Die Auswahl der auszuzeichnenden Personen erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz von Staatsekretärin Nicole Steingaß.
Die Preisverleihung erfolgt durch Minister Roger Lewentz am 7. Dezember 2022 in Mainz. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten neben einer Urkunde und einer Skulptur auch einen Geldpreis in Höhe von mindestens 500 Euro pro Person. Vorschläge werden immer bis zum 30. September für das laufende Jahr entgegen genommen. Später eingereichte Bewerbungen werden automatisch im Folgejahr berücksichtigt.
Foto: Anemone123 auf Pixabay