Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung werden angepasst - Neue Förderleistungen in der Tagespflege

    Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr werden in Rheinland-Pfalz keine Beiträge für den Kita-Besuch mehr fällig. Seit dem Jahr 2007 wurden die Gebühren dafür schrittweise abgeschafft. Damals wurden im Donnersbergkreis auch zum bislang letzten Mal die Beiträge angepasst. Nun stand das Thema am 24. Mai im Jugendhilfeausschuss wieder auf der Agenda.

    Denn die Beiträge stehen in keinem Verhältnis mehr zum durchschnittlichen Monatseinkommen und den Personalkosten einer Kita. Auch wegen der geänderten Rahmenbedingungen ist die frühere Berechnungsmethode nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen müssen für die Kostenberechnung eines U2-Kindes die Kosten pro Platz für das pädagogische Personal ermittelt werden, hinzu kommen Kosten für Hauswirtschafts- und Reinigungspersonal. Wegen der seit dem Jahr 2007 gestiegenen Löhne soll auch die Einkommensgrenze angehoben werden.

    So sehen die neuen Elternbeiträge für Kitas und die Tagespflege aus (Grundlage: 7-stündige Betreuungsform):

    Nettoeinkommen1 Kind2 Kinder3 Kinder
    bis 2700 Euro125,08 Euro93,81 Euro62,54 Euro
    bis 4000 Euro250,16 Euro187,62 Euro125,08 Euro
    bis 5400 Euro375,24 Euro281,43 Euro187,62 Euro
    ab 5400 Euro500,32 Euro375,24 Euro250,16 Euro

    Bei einer abweichenden Betreuungszeit werden die Beiträge entsprechend angepasst. Beispiel: Nettoeinkommen bis 5400 Euro, zwei Kinder im Haushalt, neunstündige Betreuungsform. Die Formel: Tabellenwert (hier: 281,43 Euro) / 7 Stunden mal 9 Stunden = 361,84. Grundlage ist immer die gewählte Betreuungsform laut Betriebserlaubnis der Kita.

    Zuvor lagen die Elternbeiträge bei einem bereinigten Nettoeinkommen über 4000 Euro in Vollzeit bei 141,60 Euro, bei einem bereinigten Nettoeinkommen über 4000 Euro in Teilzeit bei 108 Euro, bei einem bereinigten Nettoeinkommen unter 4000 Euro in Vollzeit bei 118 Euro und bei einem bereinigten Nettoeinkommen unter 4000 Euro in Teilzeit bei 90 Euro. Bei zwei oder drei Kindern im Haushalt reduzierten sich die Beiträge schrittweise auf die Hälfte. Ab vier Kindern bestand bereits damals Beitragsfreiheit, ebenso beim Unterschreiten der im SGB VIII festgelegten Einkommensgrenzen.

    Der Donnersbergkreis liegt trotz der nun deutlichen Erhöhung im Vergleich mit den Nachbarkreisen im Mittelfeld. Die neuen Beiträge haben auch Auswirkungen auf die Förderleistung in der Tagespflege, die ebenfalls deutlich erhöht werden soll. Die Beiträge könnten zum 1. September geändert werden, um einen sauberen Schnitt zum neuen Kita-Jahr zu ermöglichen. Für den 1. Januar würde der längere Zeitrahmen sprechen, wenn Eltern planen, in den Beruf zurückzukehren. Allerdings könnte dann auch die Förderleistung für die Tagespflege erst zu diesem späteren Termin erhöht werden. 

    Landrat: "Es ist ein überfälliger Schritt"


    Der Ausschuss hat sich für die Anpassung der Beiträge ausgesprochen, und zwar zum 1. Januar nächsten Jahres. Das soll den Familien gerade in der jetzigen Zeit mit stetig steigenden Preisen auch die Möglichkeit geben, sich länger darauf vorzubereiten - wenngleich seitens der Verwaltung betont wurde, dass die Erhöhung ohnehin nur für einen überschaubaren Zeitraum gilt wegen der Beitragsfreiheit ab dem zweiten Geburtstag. Man komme so oder so nicht umhin, die Beiträge anzupassen, wenn man alleine die Personalkosten in den Kitas vergleicht: Sie lagen bei der letzten Anpassung bei rund 11,7 Millionen Euro und inzwischen bei circa 26 Millionen. Auch der Landesrechnungshof habe die Thematik auf der Agenda.

    Im Sinne einer bestmöglichen Sozialverträglichkeit wurden nun auch mehr Ebenen eingezogen, und es wird schlicht nachgeholt, was über Jahre nicht gemacht wurde. "Es ist ein überfälliger Schritt", betonte Landrat Rainer Guth. Auch der Kreiselternausschuss sehe die Notwendigkeit, auch mit Blick auf eine bessere Entlohnung der Tagespflegepersonen. Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen könnten nach wie vor Hilfen zur Erziehung beantragen.

    Höhere Förderleistungen in der Tagespflege


    Ebenfalls beschlossen hat der Ausschuss, erstmals seit dem Jahr 2007 auch die Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Tagespflege und die Kostenbeiträge in der Kindertagespflege anzupassen. Mit der Änderung sollen vor allem verbesserte Rahmenbedingungen und höhere Förderleistungen für Personen in der Tagespflege erreicht werden. Bei der Vergütungstabelle der Tagespflegepersonen im Donnersbergkreis wird die Förderleistung in den einzelnen Stufen künftig verdoppelt.

    Befürwortet hat der Ausschuss zudem die Entwürfe einer Kooperations- und Zielvereinbarung zur Schulsozialarbeit im Donnersbergkreis, mit denen diese gestärkt werden soll.

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