Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Landrates

    Gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz haben Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten. Das hat Landrat Rainer Guth in der jüngsten Sitzung des Kreistages getan.

    Für außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter gilt dies nur, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. In Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung werden die Tätigkeiten/Ehrenämter sowie die bis zur Erstellung dieser Übersicht für das Jahr 2021 gezahlten Vergütungen/Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder in einer tabellarischen Übersicht aufgeführt:

    Tätigkeit
    Einordnung
    Vergütung im
    Kalenderjahr 2021

    Stellv. Vorsitzender der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Donnersbergkreis
    Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
    Keine Vergütung
    Vorsitzender des Donnersberg-Touristik-Verbandes e.V.
    Nebentätigkeit im öffentlichen DienstKeine Vergütung
    Vorsitzender der LAG Donnersberger und Lautrer
    Land e.V.
    Nebentätigkeit im öffentlichen DienstKeine Vergütung
    Mitglied im Vorstand Verein Alte Welt e.V. +
    Nebentätigkeit im öffentlichen DienstKeine Vergütung
    Mitglied im Aufsichtsrat der Donnersberger
    Konzepte
    Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst224,00 € (Sitzungsgeld)
    Mitglied im Vorstand Planungsgemeinschaft
    Westpfalz + Vorsitzender Ausschuss Regionalplanung
    Öffentliches Ehrenamt
    780,00 €
    (Aufwandsentschädigung)
    Mitglied im Digitalisierungsausschuss und des
    Ausschusses für Recht und Umwelt des
    Landkreistages Rheinland-Pfalz
    Öffentliches Ehrenamt
    100,00 € (Sitzungsgeld)
    Vorsitzender des Verwaltungsrates der
    Sparkasse Donnersberg
    Öffentliches Ehrenamt
    6.115,00 €
    (Aufwandsentschädigung) & 588,00 € (Sitzungsgeld)
    Mitglied im Kreditausschuss der Sparkasse
    Donnersberg
    Öffentliches Ehrenamt
    470,40 € (Sitzungsgeld)
    Mitglied im Prüfungsausschuss des
    Sparkassenverbandes
    Öffentliches Ehrenamt
    91,00 € (Sitzungsgeld)
    Summe Sitzungsgeld Aufwandsentschädigung:

    8.368,40 €

    Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht an den Landkreis, sofern ein Höchstwert von 9.600 Euro überschritten wird. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160 Euro oder im Kalenderjahr den Betrag von 1.900 Euro übersteigen. 

    Aufwandsentschädigungen für öffentliche Ehrenämter im Sinne des § 2 der Nebentätigkeitsverordnung unterliegen nicht der Ablieferungspflicht.

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