Der Zensus geht in die Wiederholungsbefragung

    Seit rund drei Monaten laufen die Befragungen für den Zensus 2022. Die persönlichen Befragungen der Haushalte und an Wohnheimen sind nach Angaben des Statistischen Landesamtes größtenteils abgeschlossen. Ein kleiner Teil der bereits Befragten wird nun erneut für ein kurzes persönliches Interview kontaktiert. 

    Diese Wiederholungsbefragung dauert nur etwa fünf Minuten. Landesweit betrifft dies etwa 15.600 zufällig ausgewählte Personen. Das entspricht rund vier Prozent der Befragten der Haushaltebefragung und der Wohnheimbefragung. Im Donnersbergkreis sind es 330 Personen an 79 Anschriften.

    Die Wiederholungsbefragung ist EU-weit vorgeschrieben und dient der nachträglichen Qualitätsbewertung der Ergebnisse beim Zensus 2022 im Hinblick auf die ermittelten Bevölkerungszahlen. Die Angaben aus der Wiederholungsbefragung werden mit den vorher gemachten Angaben abgeglichen. Auf diese Weise wird geprüft, ob alle Personen an den zufällig ausgewählten Anschriften erfasst wurden. Die Wiederholungsbefragung läuft etwa bis Anfang November. Die Kreisverwaltung des Donnersbergkreises ist bemüht, sie bis Mitte Oktober abzuschließen.

    Auskunftspflicht bei der Befragung

    Die Interviewerinnen und Interviewer erfragen Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum und ob neben der Hauptwohnung eine weitere Wohnung in Deutschland bewohnt wird. Wie bei der ersten Befragung besteht auch bei der Wiederholungsbefragung eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht ist nicht durch die bereits erfolgte Auskunft in der ersten Befragung erfüllt. Der Ablauf der Wiederholungsbefragung gleicht dem der ersten Befragung. Die Interviewerinnen und Interviewer des Zensus kündigen den ausgewählten Haushalten den persönlichen Befragungstermin für die Wiederholungsbefragung schriftlich an.

    Es handelt sich dabei nicht um dieselben Interviewerinnen und Interviewer wie beim Erstinterview. Zum persönlichen Termin weisen sich die Interviewerinnen und Interviewer wie bereits bei der Erstbefragung mit einem Ausweis für Erhebungsbeauftragte in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus, zum Beispiel einem Personalausweis oder einem Reisepass. Die kurze Befragung kann ebenfalls an oder vor der Tür erledigt werden.

    Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf www.zensus2022.de

    Foto: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

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