Förderung der Jugendarbeit im Donnersbergkreis wird neu aufgestellt

    Um die Lebensverhältnisse junger Menschen und ihrer Familien zu verbessern, sind die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit von großer Bedeutung – auch für den und im Donnersbergkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dafür stehen jährlich 125.000 Euro zur Verfügung. Das Prozedere wird künftig anders ablaufen.

    Ab dem Förderzeitraum 2023 wird die offene Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis über eine strukturenstützende Grundförderung je Verbandsgemeinde mit einer für den Kreis insgesamt verfügbaren Förderung von 60.000 Euro gefördert – und mit einem auf vier Leitzielen fußenden Projektansatz mit einer für den Kreis insgesamt möglichen Förderung von 65.000 Euro.

    So sollen die Strukturen vor Ort unterstützt und innovative Projekte nach den Kriterien Partizipation, Innovation, mobile Angebote und Sozialraumorientierung unterstützt werden. Es sind bereits Anträge mit einem Volumen von knapp 438.000 Euro eingegangen. Diese dokumentieren nach Ansicht der Kreisverwaltung ein außerordentlich großes Engagement der Verbands- und Ortsgemeinden und der freien Träger. 

    Wegen der Vielzahl an Anträgen wurden dem Jugendhilfeausschuss nun einige Projekte, deren Umsetzung aus Perspektive der Jugendpflege und der Antragssteller als nachrangig betrachtet wird, nicht für die Förderung vorgeschlagen. Dabei wurde auch die Priorisierung durch die Verbandsgemeinden zugrunde gelegt. Die Anträge reichen von Kulturveranstaltungen über ein Jugendcafé bis zu einem Jugendraum. Von den 125.000 Euro fließen 26.536 an die Verbandsgemeinde Eisenberg, 4200 an die Verbandsgemeinde Göllheim, 33.633 an die Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden, 37.671 an die Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land und 22960 an die Verbandsgemeinde Winnweiler.

    Landrat Rainer Guth betonte in der Sitzung des beschließenden Jugendhilfeausschusses des Kreises, dass der Donnersbergkreis noch eine der wenigen Gebietskörperschaften sei, die sich in dieser Weise engagieren, da die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) dies als freiwillige Leistung und somit als Einsparpotenzial sehe. Doch er halte keine einzelne Maßnahme im Antragskatalog für verzichtbar.

    Foto: angelolucas auf Pixabay

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