Gesetz zur Wohngeldreform und Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes

    Das Bundeskabinett beschloss am 28. September 2022, dass ab Januar 2023 mehr Haushalte in Deutschland einen staatlichen Zuschuss bekommen sollen. Das Wohngeld soll zudem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Parallel dazu gibt es für Wohngeldbezieher sowie viele Studenten und Azubis einen zweiten Zuschuss zu den Heizkosten.

    Die Wohngeldstelle der Kreisverwaltung hat hierzu bereits in den vergangenen Tagen zahlreiche Anfragen erhalten. Derzeit kann sie allerdings noch nicht berechnen, in welcher Höhe Wohngeld ab dem 1. Januar 2023 gezahlt wird. Der Bundesrat wird über das Wohngeld-Plus-Gesetz Ende Oktober beraten. Die Wohngeldstelle geht davon aus, dass man danach online mit dem Wohngeld-Rechner des Bauministeriums ausrechnen lassen kann, wie hoch ab dem neuen Jahr ein Anspruch sein könnte.

    Foto: Bruno Germany auf Pixabay

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