Nach den Tierischen Lebensmittel-Überwachungsvorschriften und der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung kann die zuständige Behörde einem Jäger oder einer Jägerin die Probenentnahme für die amtliche Trichinenuntersuchung sowie die Kennzeichnung mit Wildmarken übertragen.
Voraussetzung ist unter anderem die
Teilnahme an einer vom hiesigen Veterinäramt anerkannten Schulung hinsichtlich
Trichinenprobenentnahme bei Schwarzwild sowie die danach erfolgte behördliche
Übertragung dieser amtlichen Tätigkeit (Beleihung).
Schulungsinhalte sind hierzu unter anderem Rechtsgrundlagen, Grundkenntnisse der Erkrankung Trichinellose, Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen, Kennzeichnung etc.
Der nächste Termin für eine solche Schulung durch das Veterinäramt ist am Mittwoch, 26. Oktober 2022, um 18 Uhr im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Donnersbergkreis in Kirchheimbolanden.
Anmeldung
Zur organisatorischen Vorbereitung und um hinsichtlich der Sitzplatzkapazitäten besser planen zu können, bittet das Veterinäramt um eine Anmeldung per Mail an oder telefonisch bei Frau Geiger, Telefon 06352/710-208.