Wie das Bistum in seiner Pressemeldung zum Termin schreibt, hören Beschäftigte in sozialen Einrichtungen, bei der Caritas oder in den Sozialämtern immer wieder, dass Transferleistungen des Staates nicht in Anspruch genommen werden. Warum? Weil viele Betroffene häufig nicht wissen, dass sie ihnen zustehen. Mit dem Infoabend will der Fachbereich Arbeitswelt im Bistum Speyer dazu beitragen, dass die Voraussetzungen und Anforderungen zum Bezug von Wohngeld bekannter werden. „Alle Interessierten können ganz unverbindlich vorbeikommen, erfahren, ob es sich für sie lohnt, einen Antrag zu stellen, ob sie Aussichten auf Wohngeld haben“, sagt Andreas Welte, Referent des Bistums im Bereich Seelsorge in der Arbeitswelt. Vielleicht lasse sich bei der Veranstaltung schon die eine oder andere Frage klären. Eine individuelle Beratung ist aus datenschutzrechtlichen und zeitlichen Gründen an diesem Abend, wie das Bistum schreibt, „nicht möglich“.
Im Januar hat der Bund das Wohngeld um 190 Euro erhöht. Im Durchschnitt erhalten die Bezieher dieser Leistung jetzt 370 Euro im Monat. Zugute kommt sie Mietern und Eigentümern mit geringem Einkommen. Ausgeschlossen sind Personen, die bereits Transferleistungen erhalten wie Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Arbeitslosengeld II.
Das Wohngeld ist bei der örtlichen Wohngeldbehörde zu beantragen. Die
Höhe richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete oder der
Belastung bei Wohneigentum sowie nach dem Gesamteinkommen. Genaueres wird bei
dem Vortrag erläutert.
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