Fördermöglichkeit „Energieberatung für Wohngebäude“

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt im Rahmen des Förderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“ Eigentümer, Mieter und Pächter bei der Entscheidung, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. 

    Das Programm deckt sowohl private als auch gewerbliche Zielgruppen ab. Gefördert wird eine umfassende Energieberatung für Wohngebäude, bestehend aus einer Datenaufnahme vor Ort, der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und einer anschließenden Erläuterung der Maßnahmen. Der iSFP soll den Antragstellern aufzeigen, wie das Wohngebäude Schritt für Schritt durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnungseigentümergesellschaften, Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte.  Die Förderhöhe beträgt 80% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300€ bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal. 1.700€ bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Zu beachten ist hierbei, dass der Bauantrag für das Wohngebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung min. zehn Jahre zurückliegen muss. Zudem muss der Energieberater in der Expertenliste unter Energie-Effizienz-Experten (EEE) aufgeführt sein. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter 06196 908-1880 oder bei der Strukturlotsin des Landkreises Kaiserslautern unter oder 0631 7105 224. 


    Foto: Pixabay (Nattanan Kanchanaprat)

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