Die Ausländerbehörde ist (außer in absolut dringenden Notfällen, z. B. Todesfällen) leider nicht in der Lage, kurzfristig Dokumente auszustellen. Die Kapazität an Vorspracheterminen ist insbesondere in den Sommermonaten begrenzt.
Sollten ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger Reisepläne haben und ein rechtzeitiger Übertrag ihres gültigen Aufenthaltstitels in den neuen Pass nicht möglich sein, können sie die Reise dennoch antreten. Personen mit Niederlassungserlaubnissen können grundsätzlich auch mit altem und neuem Pass sowie bisherigem eAT (elektronischen Aufenthaltstitel) reisen. Dazu müssen beim Verreisen lediglich folgende Dokumente mitgeführt werden:
- Alter Reisepass
- Neuer Reisepass
- Alter Aufenthaltstitel
Falls ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger bereits einen Termin für eine Übertragung haben, aber der Termin erst nach ihrem Urlaub ist, steht auch hier einer Reise mit den genannten Dokumenten grundsätzlich nichts im Wege.
Sofern eine Übertragung des bisherigen Aufenthaltstitels erforderlich ist, werden ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger gebeten, vorab eine Kopie des neuen Reisepasses per Mail () oder Post an die Ausländerbehörde zu übersenden.
Bei Fragen und Unklarheiten können Sie sich auch gern an den Servicepoint am Flughafen Frankfurt/M. wenden.
Kontaktdaten
- Bürgertelefon der Bundespolizei: +49 69 690 78578
- Kostenlose Service-Hotline: +49 800 6888000
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