Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen: Förderanträge bis 30. Juni stellen

    Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis zum 30. Juni 2023 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen, wie das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) mitteilt. Die Kreisverwaltungen halten Antragsformulare vor und erteilen Auskünfte zum Verfahren. 

    „Mit dem Start des Antragsverfahrens zur Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördern wir landwirtschaftliche Betriebe, die freiwillig zusätzliche Leistungen für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie für den Landschaftserhalt erbringen. Damit haben wir ein Förderinstrument geschaffen, das dem Schutz unserer Umwelt dient und dabei nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch den Schutz von Boden und Wasser berücksichtigt und einen Beitrag zum aktiven Klimaschutz leistet“, sagten Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich des Antragsstarts.

    Der frühzeitige Start ist insbesondere zur Gewährleistung der naturschutzfachlichen Begutachtungen im Vertragsnaturschutz vorteilhaft, welche eng an die Vegetation gebunden ist und daher nicht im Herbst/Winter erfolgen können, so das MWVLW. Auch in Bezug auf die Anbauplanung landwirtschaftlicher Betriebe sollte das Antragsverfahren vor der Herbstaussaat erfolgen.

    Förderanträge können für die folgenden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestellt werden:

    • Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen,
    • Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
    • Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
    • Umwandlung von Acker in Grünland,
    • Extensive Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
    • Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
    • Alternative Pflanzenschutzverfahren,
    • Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
    • Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
    • Vertragsnaturschutz Grünland,
    • Vertragsnaturschutz Kennarten,
    • Vertragsnaturschutz Acker,
    • Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
    • Vertragsnaturschutz Streuobst.

    Für die acht landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) soll für Neuanträge ein Finanzplafond von 7,5 Millionen Euro bereitgestellt werden. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind mindestens eine Million Euro und für den ökologischen Landbau drei Millionen Euro für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen die festgelegten Verfahrensregeln für die Auswahl. „Wir wollen kein Windhundverfahren. Darum wird bei einer sehr großen Zahl an Anträgen eine Auswahl nach fachlichen Kriterien sichergestellt und damit der bestmögliche Einsatz der verfügbaren Mittel garantiert“, so Eder und Schmitt.

    Zur Förderung der Biodiversität, insbesondere aber auch des Klima- und des Bodenschutzes in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen, die vielfältigen Kulturen im Ackerbau, die umweltschonende Bewirtschaftung des Grünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei. Insbesondere bei der Anlage von Blühstreifen legen die Landwirtinnen und Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.

    Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz wird laut MWVLW schwerpunktmäßig das Engagement von Landwirtinnen und Landwirten, Winzerinnen und Winzern für den betrieblichen Naturschutz honoriert. Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel der Erhalt und die Entwicklung extensiv genutzter, kräuterreicher Wiesen, von Streuobstwiesen oder wildkrautreichen Ackersäumen als Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge oder Wiesenvögel, aber auch die Erhaltung der Kulturlandschaft in den von der Nutzungsaufgabe bedrohten Weinbergslagen an der Mosel und im Mittelrheintal. Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.

    Fachliche Fragen zum Programm können mit den Beraterinnen und Beratern der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden. Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen können entsprechend mit der Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen Landkreis geklärt werden. Über Einzelheiten zu den Programteilen und den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und -partnern können sich Interessenten informieren unter: www.agrarumwelt.rlp.de

    Ihre Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis sind:

    • Maximilian Beutel, Tel. 06352 710-209, Mail:
    • Carolin Pirkl-Bäcker, Tel. 06352 710-223, Mail:

    Bild: Larisa Koshkina auf Pixabay

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