Das Netzwerk FrauenStärken, bestehend aus den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Nord- und Westpfalz, erachtet die beiden Broschüren als wichtige Informationsquellen gerade für Frauen, da sie den Großteil der geringfügig Beschäftigten ausmachen. Oft werden die Langzeitfolgen des Minijobs nicht bedacht – nach einem Jahr mit einem Monatsverdienst von 520 Euro steigt die monatliche Rente nach heutigem Stand um gerade einmal 5 Euro brutto. Zehn Jahre in geringfügiger Beschäftigung erzielen folglich eine Altersrente von 50 Euro monatlich. Altersarmut ist so vorprogrammiert. Auch die Rechte und Ansprüche in einem solchen Arbeitsverhältnis, z. B. Urlaubsanspruch oder Lohnfortzahlung bei Krankheit, sind den Frauen oft nicht bekannt.
Die Gleichstellungsbeauftragten der Nord- und Westpfalz möchten Frauen, die sich für einen Minijob interessieren oder bereits in einem solchen Beschäftigungsverhältnis stehen, hilfreiche Informationen an die Hand geben und sie dazu ermutigen, ihre Rechte einzufordern.
Der allgemeine Teil wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten erstellt. Für weiterführende regionale Informationen zeichnen die Gleichstellungsbeauftragten des Netzwerkes FrauenStärken verantwortlich.
Beide Broschüren stehen ab sofort kostenlos als
Download zur Verfügung oder können bei den
jeweiligen Behörden in Papierform mitgenommen werden.