Zur aktuellen Diskussion der kommunalen Finanzen in Rheinland-Pfalz

    Aktuell sind die kommunalen Finanzen in Rheinland-Pfalz vielerorts in der Diskussion. Ein Grund dafür ist, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes sehr strenge Vorgaben für die Genehmigung kommunaler Haushalte übermittelt hat. Wie unter anderem die Rheinpfalz schon berichtet hat, liegt diesen Vorgaben ein Schreiben des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 02. Mai 2023 zugrunde. Hier wird zum einen darauf verwiesen, dass (gemäß § 117 Satz 2 GemO) die (Kommunal-)Aufsicht so zu führen sei, „dass die Entschlusskraft und die Verantwortungsfreude der Gemeindeorgane gefördert und nicht beeinträchtigt werden". Zum anderen werden in dem Schreiben Maßnahmen der Kommunen gefordert, um ausgeglichene Haushalte zu erreichen, wie Erhöhungen der Hebesätze, deren Grenze „erst bei einer sogenannten ‚Erdrosselungswirkung'" der Steuer erreicht sei, „also einer Höhe, die Steuerpflichtige unter normalen Umständen nicht mehr aufbringen können." Im Schreiben des Ministeriums wird dabei auch konstatiert: „Eine derartige Wirkung hat die Rechtsprechung [...] bisher auch bei Hebesätzen von bis zu 995% verneint." Zudem müsse sowohl bei Pflicht- als auch bei freiwilligen Aufgaben gespart werden. Falls Haushalte vorgelegt werden, die den Kriterien der ADD, die in der Gemeindeordnung fußen, am Ende nicht entsprechen, droht die Situation, dass lediglich eine vorläufige Haushaltsführung möglich ist. Es können nur Aufwendungen getätigt werden oder Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung die Kommune rechtlich verpflichtet ist oder wenn die Aufschiebung weiterführender Aufgaben unmöglich ist.

    Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz hat dem Innenministerium Nachfragen zukommen lassen. U.a. fragen die Spitzenverbände, „ab welcher Höhe der gemeindlichen Realsteuern das Land eine verfassungswidrige Erdrosselungswirkung bei den Steuerschuldnern als eingetreten ansieht."


    Foto: Edar auf Pixabay

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