Anträge auf Lernmittelfreiheit noch bis 15. März möglich

    Familien, in denen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, haben in Rheinland-Pfalz Anspruch auf Lernmittelfreiheit. Hier werden Schulbücher, Arbeitshefte oder beispielsweise grammatische Beihefte kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Erinnerung: Für die unentgeltliche Ausleihe ist die Antragsfrist bis 15. März einzuhalten. 

    Die Antragsformulare auf Lernmittelfreiheit werden von den Schulen im Kreis seit Jahres-beginn an Schülerinnen und Schüler verteilt – entweder elektronisch oder zusammen mit dem Halbjahreszeugnis. Auch auf der Homepage der Kreisverwaltung (www.donnersberg.de) ist das Formular und ein Merkblatt abrufbar unter: Bürgerservice – Formulare A-Z – Schulbuchausleihe. 


    Foto: tookapic auf Pixabay

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